Sachverhalt:
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik - Aqwiso“ auf den Flurstücken 2808, 2810 und 2811 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck, ein Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik - Aqwiso“.
Das Aufstellungsgebiet grenzt in der ungefähren Höhe des Lustberghofes westlich an die Bahnlinie an; dort befindet sich auch die Zufahrt zum Anwesen Wies 1.
Die betroffenen Flächen sind nachfolgend schraffiert dargestellt:
Auf dieser Fläche soll im Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) für Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) ausgewiesen werden.
Die Planungsarbeiten werden an den Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München beauftragt.