Betreff
Zweiundzwanzigste Flächennutzungsplanänderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
01/014/0049
Aktenzeichen
6100-J13-3366
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:


vgl. beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch und billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur zweiundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 28.02.2014 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 28.02.2014 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur zweiundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde und Unteren Abfallbehörde/Bodenschutzbehörde des Landratsamtes Landsberg) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.