Sachverhalt:
Es ist folgender Antrag des Landkreises Landsberg am Lech gegeben:
„Bei der Durchsicht unserer Akten haben wir festgestellt, dass sich Teile
des Straßengrundes der Kreisstraße LL 8 noch nicht im Eigentum des Landkreises
Landsberg am Lech befinden (Art. 11 Abs. 1 und 4 BayStrWG).
Zur Übernahme dieses Straßengrundes beabsichtigt der Landkreis Landsberg
am Lech die Abmessung einer Teilfläche des Flurstückes 1202/5, Gemarkung
Epfach, beim Vermessungsamt Landsberg am Lech in Auftrag zu geben und dann die
abgetrennte Teilfläche gem. Art. 11, 12 BayStrWG in das Eigentum des Landkreises
Landsberg am Lech zu überführen.
Wir bitten um Ihre Zustimmung (Gemeinderatsbeschluss), dass der Landkreis
Landsberg am Lech das Teilstück gem. dem anliegenden Lageplan vermessen und
dann entschädigungslos gem. Art. 11, 12 BayStrWG von der Gemeinde übernehmen
kann.
Die Kosten der Vermessung trägt der Landkreis Landsberg am Lech.“
Beschluss:
Es ist die beantragte Zustimmung zu erteilen.