Betreff
B 17 - Kreuzung Neuhof - Grundbuchberichtigung nach Art. 11, 12 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Vorlage
01/014/0053
Aktenzeichen
6312-W09-10FC
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es ist folgender Antrag des Landkreises Landsberg am Lech gegeben:

 

Bei der Durchsicht unserer Akten haben wir festgestellt, dass sich Teile des Straßengrundes der Kreisstraße LL 8 noch nicht im Eigentum des Landkreises Landsberg am Lech befinden (Art. 11 Abs. 1 und 4 BayStrWG).

 

Zur Übernahme dieses Straßengrundes beabsichtigt der Landkreis Landsberg am Lech die Abmessung einer Teilfläche des Flurstückes 1202/5, Gemarkung Epfach, beim Vermessungsamt Landsberg am Lech in Auftrag zu geben und dann die abgetrennte Teilfläche gem. Art. 11, 12 BayStrWG in das Eigentum des Landkreises Landsberg am Lech zu überführen.

 

Wir bitten um Ihre Zustimmung (Gemeinderatsbeschluss), dass der Landkreis Landsberg am Lech das Teilstück gem. dem anliegenden Lageplan vermessen und dann entschädigungslos gem. Art. 11, 12 BayStrWG von der Gemeinde übernehmen kann.

 

Die Kosten der Vermessung trägt der Landkreis Landsberg am Lech.“

 

 

Beschluss:

 

Es ist die beantragte Zustimmung zu erteilen.