Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Anbau eines Carports an ein best. Wohnhaus – Fl.Nr. 99/3 Gemarkung Epfach – Mühlenweg 7
Vorlage
01/2021/2207
Aktenzeichen
6024.02-44024
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 99/3 der Gemarkung Epfach wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit liegt nicht vor (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO). Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Stellplätze sind nach § 12 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Allerdings werden bei diesem Vorhaben die Abstandsflächen nach Art. 6 Abs. 7 Nr. 1 BayBO nicht eingehalten. Eine Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag bei.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.