Betreff
Bürger- und Vereinszentrum - Erlass der Entgeltordnung
Vorlage
01/2021/2214
Aktenzeichen
1340-196
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt für das Bürger- und Vereinszentrum, Buchweg 18, 86920 Denklingen folgende Entgeltordnung:

 

Entgeltordnung der Gemeinde Denklingen

für die Nutzung der Kunstrasenplätze des Bürger- und Vereinszentrums

 

 

§ 1

Entgelt

 

(1)          Für die Nutzungsüberlassung der Kunstrasenplätze des Bürger- und Vereinszentrums wird von der Gemeinde Denklingen ein Entgelt nach dieser Entgeltordnung erhoben:

 

-              Training oder Spiel auf dem Kunstrasenplatz (60 Minuten) ohne Flutlicht:            EUR 100,00

-              Training oder Spiel auf dem Kunstrasenplatz (60 Minuten) mit Flutlicht:                               EUR 120,00

 

(2)          Die Entgelte sind Bruttoentgelte, d.h. inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. In den Entgelten ist die Nutzung der Umkleidekabinen, der Sanitäranlagen und ggf. des Schiedsrichteraums enthalten.

 

(3)          Bei Dauernutzungen oder regelmäßig wiederkehrenden Nutzungen, z.B. für Vereine, kann die Gemeinde Denklingen im Einzelfall von den Entgelten nach Abs. 2 abweichende, pauschale Entgelte in den abzuschließenden Nutzungsverträgen vereinbaren.

 

§ 2

Sicherheitsleistung

 

Die Gemeinde Denklingen behält sich vor, von dem Nutzer eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Ihre Höhe wird im Einzelfall von der Gemeinde Denklingen festgesetzt.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Entgeltordnung des Bürger- und Vereinszentrums in der vorliegenden Fassung gilt ab dem 19.11.2021