Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nutzungsänderung – Umbau in ein Wohnzimmer und eine Doppelgarage in ehem. landwirtsch. Gebäude (Kuhstall) – Fl.Nr. 447/1 Gemarkung Denklingen – Am Schwarzenbach 9
Vorlage
01/2021/2234
Aktenzeichen
6024.01-5310
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 447/1 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Unter der Halde“ (§ 30 BauGB). Eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO kommt nicht in Betracht. Es wurde ein Antrag auf Baugenehmigung vorgelegt.

 

Das Gebäude besteht bereits. Es wird die Nutzungsänderung für den ehemaligen Stall beantragt. Geplant ist die Umnutzung in Garage und einen Wohnraum.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.