Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 15.12.2021 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 23.06.2021 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15.12.2021, TOP 4 wird verwiesen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 15.12.2021 (TOP 5) wurde ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum überarbeiteten Bebauungsplans „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 15.12.2021 gefasst.

 

Nachträglich wurde das Bodengutachten ergänzt.

 

Die Unterlagen wurden deshalb nochmals überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.01.2022, sowie das Bodengutachten liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 19.01.2022, sowie Bodengutachten).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 19.01.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 19.01.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 19.01.2022 nebst Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.