Betreff
Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group II„; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2022/2282
Aktenzeichen
6102-43277
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group II““ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung veranlassen würde (siehe Sitzung vom 08.09.2021, TOP 13 „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge“).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Hirschvogel Automotive Group II“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 08.09.2021, als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.