Betreff
Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso„ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2022/2307
Aktenzeichen
6102-43846
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 08.09.2021 beabsichtigt die Gemeinde Denklingen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Flurstücken 2808, 2810 und 2811 der Gemarkung Denklingen einen qualifizierten Bebauungsplan mit dem Namen „Photovoltaik Aqwiso“ aufzustellen. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegende Planfassung in der Fassung vom 11.01.2022 inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.01.2022).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs in der Fassung vom 11.01.2022 inkl. Begründung und Umweltbericht vom 13.01.2022 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.