Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 8 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer weiteren
Teilfläche des Flurstücks 2/13 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Kößl Rosa
Maria - Messungsanerkennung und Auflassung |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1102/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 13 Pers. beteiligt 1
Zu Beginn
der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde ohne Herrn Kößl mit 12 : 0
Stimmen beschlossen, dass Herr Herbert Kößl persönlich beteiligt ist und daher
nicht mit beraten und mit abstimmen darf.
TOP 9 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer weiteren
Teilfläche des Flurstücks 2/13 sowie des gesamten Flurstücks 2/30 der
Gemarkung Denklingen - Käuferin: Schleich Daniela - Messungsanerkennung und
Auflassung |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1105/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 10 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käuferin: Riedenauer Claudia |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1103/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen
zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 225
m² verkauft werden.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 11 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käuferin: Rosenbeiger Christina |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1104/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen
zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 241
m² verkauft werden.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 10 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Geiger Andreas |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 24.09.2021, URNr. S 1138/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen
zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 85
m² verkauft werden.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
TOP 11 |
Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der
Halde II" - Verkauf Flurstück454/8 Gemarkung Denklingen an Daniela und
Florian Klein |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 06.10.2021, URNr. R 266/2021
wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
TOP 11 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Guggenmos Josef |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 07.10.2021, URNr. R 267/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen
zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 173
m² verkauft werden.
Abstimmung: Ja 13
Nein 0 Anwesend 13
TOP 12 |
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des
Nutzungsvertrages mit dem VfL 1864 Denklingen, e.V |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden
Nutzungsvertrag:
PRIVATRECHTLICHER
NUTZUNGVERTRAG ZUR
BENUTZUNG DES BÜRGER- UND VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN
IM GELTUNGSBEREICH DES
BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,
vertreten durch den ersten
Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger
- im Vertrag als
„Gemeinde“ bezeichnet -
und
dem VfL 1864 Denklingen, e.V. mit Sitz in 86920 Denklingen,
vertreten durch den Ersten
Vorsitzenden Herrn Wolfgang Martin, Lorenz-Paul-Straße 32, 86920
Denklingen
- im Vertrag als
„Verein“ bezeichnet -
wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:
TOP 13 |
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des
Nutzungsvertrages mit dem Schützenverein Frohsinn Denklingen e.V. |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden
Nutzungsvertrag:
PRIVATRECHTLICHER
NUTZUNGVERTRAG ZUR
BENUTZUNG DES BÜRGER- UND
VEREINSZENTRUMS
DENKLINGEN
IM GELTUNSGBEREICH DES
BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,
vertreten durch den ersten
Bürgermeister Herr Andreas Braunegger
- im Vertrag als
„Gemeinde“ bezeichnet -
und
dem Schützenverein Frohsinn Denklingen e.V. mit Sitz in 86920
Denklingen,
vertreten durch den Ersten
Vorsitzenden Herrn Markus Mayer, Lorenz-Paul-Straße 22, 86920 Denklingen
- im Vertrag als
„Verein“ bezeichnet -
wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:
TOP 14 |
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des
Nutzungsvertrages mit dem Musikverein Denklingen e.V. |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden
Nutzungsvertrag:
PRIVATRECHTLICHER
NUTZUNGVERTRAG ZUR BENUTZUNG
DES BÜRGER- UND
VEREINSZENTRUMS
DENKLINGEN
IM GELTUNGSBEREICH DES
BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,
vertreten durch den ersten
Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger
- im Vertrag als
„Gemeinde“ bezeichnet -
und
dem Musikverein Denklingen e.V. mit Sitz in 86920 Denklingen,
vertreten durch den Ersten
Vorsitzenden Herrn Jürgen Waldhör, Am Weiher 6, 86920 Denklingen
- im Vertrag als
„Verein“ bezeichnet -
wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:
TOP 15 |
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des
Nutzungsvertrages mit dem Landjugend Denklingen e.V. |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden
Nutzungsvertrag:
PRIVATRECHTLICHER
NUTZUNGVERTRAG ZUR
BENUTZUNG DES BÜRGER- UND
VEREINSZENTRUMS
DENKLINGEN
IM GELTUNGSBEREICH DES
BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,
vertreten durch den ersten
Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger
- im Vertrag als
„Gemeinde“ bezeichnet -
und
dem Landjugend Denklingen e.V. mit Sitz in 86940 Denklingen,
gemeinschaftlich vertreten durch den
Ersten Vorsitzenden Herrn Christian Ahmon, Donatus-Haugg-Straße 1, 86920
Denklingen
- im Vertrag als
„Verein“ bezeichnet -
wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:
TOP 16 |
Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des
Pachtvertrages der Gastronomie mit Magnus Ostenrieder, Erbistal 29, 86934 Reichling |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt folgenden
Pachtvertrag:
PRIVATRECHTLICHER
PACHTVERTRAG DER
GASTRONOMIE IM BÜRGER- UND VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN
IM GELTUNGSBEREICH DES
BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“
Vertragsnummer:1
Umsatzsteuer- Nr. der Gemeinde
Denklingen: 125/114/20081
zwischen der
Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,
vertreten durch den ersten
Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger
- im Vertrag als „Verpächterin“ bezeichnet -
und
Magnus Ostenrieder, Erbistal 29,
86934 Reichling
- im Vertrag als „Pächter“ bezeichnet -
wird folgender Pachtvertrag geschlossen:
TOP 22 |
Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der
Halde II" - Verkauf Flurstück 454/4 Gemarkung Denklingen an Tatjana und Nico
Guggemos |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 03.11.2021, URNr. R 336/2021
wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
TOP 23 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 345/2 der Gemarkung Denklingen |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 28.10.2021, URNr. R 322/2021
wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Käufer: Stephan Friebe, Kauf einer erst noch zu vermessenden Teilfläche von ca.
1.195 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 345/2 der Gemarkung Denklingen zum Preis von
240,00 Euro / m²)
Abstimmung: Ja 9
Nein 2 Anwesend 11
TOP 25 |
Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der
Halde II" - Verkauf Flurstück 454/7 Gemarkung Denklingen an Katharina
Zitt und Simon Ried |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 03.11.2021, URNr. R 339/2021
wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
TOP 14 |
Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der
Halde II" - Verkauf Flurstück 454/4 Gemarkung Denklingen an Frau Öznur
Dogru und Herrn Osman Yigit |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 22.11.2021, URNr. R 379/2021
wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12
Nein 0 Anwesend 12
TOP 26 |
Grundwasserentnahme neben dem Brunnen der Gemeinde
Denklingen im Stubental - Stellungnahme zum Antrag der
Gennach-Hühnerbachgruppe |
Sachverhalt:
Anlass:
Der Zweckverband zur
Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe beantragt die wasserrechtliche
Gestattung zur Grundwasserentnahme aus dem "Brunnen 2 Stubental" auf
Flur-Nr. 330 Gemarkung Frankenhofen, Markt Kaltental. Die Entnahme dient der
Ergänzung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbands
"Gerbishofer Feld" und "Hochreute". Der Standort liegt rund
120 m nördlich des 2016 errichteten "Brunnens 1 Stubental" der
Gemeinde Denklingen, der noch 2021 ans Netz gehen soll. Die Erkundungsbohrungen
haben sowohl für Brunnen 1 wie Brunnen 2 ein ergiebiges, qualitativ geeignetes
und schützbares Grundwasservorkommen im Stubental des Sachsenrieder Forstes
bestätigt. Der Brunnen 2 soll bis Ende 2022 an den Hochbehälter Stocken des
Antragstellers angeschlossen werden. Beantragt wird zunächst eine auf acht
Jahre befristete Erlaubnis zur Entnahme von maximal 500.000 m³/a bzw. 50.000
m³/Monat und maximal 30 l/s, um detaillierte Betriebserfahrungen im
Gewinnungsgebiet "Stubental" sammeln und schließlich entscheiden zu
können, inwieweit dieses als teilweiser oder kompletter Ersatz für das
Gewinnungsgebiet "Gerbishofer Feld" herangezogen werden kann.
Gleichzeitig führt das Landratsamt Landsberg am Lech ein Verfahren zur
entsprechenden Anpassung des dortigen Wasserschutzgebiets durch.
Wir erhalten im wasserrechtlichen
Verfahren zur Grundwasserentnahme hiermit Gelegenheit, zu dem Vorhaben bis
zum 15.12.2021 Stellung zu nehmen (§ 70 Abs. 1 Satz 1 WHG i. V. m. Art. 69
Sätze 1 u. 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2, 3a BayVwVfG). Die Planunterlagen
liegen dieser Beschlussvorlage bei.
Gemeinde Denklingen
Wir haben im sogenannten „Stubental“
einen Grundwasserwasserbrunnen für unsere Trinkwasserversorgung errichtet.
Dieser befindet sich in der Gemarkung Dienhausen, Gemeinde Denklingen,
Landkreis Landsberg am Lech. Die bei diesem Vorgang festgestellte Ergiebigkeit
veranlasste die Gennach-Hühnerbach-Gruppe (Zweckverband mit Sitz im Landkreis
Ostallgäu) ca. 150 m nördlich ebenfalls einen Brunnen zu errichten; dieser ist
noch nicht ausgebaut und befindet sind in der Gemarkung Frankenhofen, Gemeinde
Kaltental, Landkreis Ostallgäu. Nördlich bedeutet in diesem Fall, dass der neue
Brunnen unterstromig zu unserem Brunnen sich befindet. Das ist schon mal gut.
Gleichwohl sind wir etwas in Sorge, dass unserem Brunnen das Wasser abgegraben
werden kann. Da alle Fachleute, auch die von uns beauftragten, das verneinen,
sind wir bisher nicht ernsthaft eingeschritten. Vielmehr haben wir uns mit der
Gennach-Hühnerbach-Gruppe darauf verständigt, dass unser Wasserdargebot immer
Vorrang haben wird und dass wir sogar von der Gennach-Hühnerbach-Gruppe bei
Bedarf einen Bypass bekommen, der uns ggfs. mit Wasser versorgen kann.
Infolgedessen kam es zum beiliegend dokumentierten Gemeinderatsbeschluss.
Jetzt findet die Anhörung zur
Wasserentnahme Gennach-Hühnerbach-Gruppe statt. Aufgrund dessen hat Herr
Hartmann von der Gemeindeverwaltung Denklingen mehrere Videokonferenzen mit
einem Rechtsanwaltsbüro (www.shv-law.de) und einem Hydrologen (www.hydronet.de) abgehalten, die zur ebenfalls beiliegenden Stellungnahme
geführt haben.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die dieser
Beschlussvorlage beiliegende Stellungnahme.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11
TOP 27 |
Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des
Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Geiger Roswitha, Monika
und Andreas |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars
Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 25.11.2021, URNr. S 1374/2021 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen
zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 141
m² verkauft werden.
Abstimmung: Ja 11
Nein 0 Anwesend 11