Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2022/2311
Aktenzeichen
0241-44131
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

 

TOP  8

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer weiteren Teilfläche des Flurstücks 2/13 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Kößl Rosa Maria - Messungsanerkennung und Auflassung

 

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1102/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 13  Pers. beteiligt 1 

 

 

Zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde ohne Herrn Kößl mit 12 : 0 Stimmen beschlossen, dass Herr Herbert Kößl persönlich beteiligt ist und daher nicht mit beraten und mit abstimmen darf.

 

  

 

 

TOP  9

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer weiteren Teilfläche des Flurstücks 2/13 sowie des gesamten Flurstücks 2/30 der Gemarkung Denklingen - Käuferin: Schleich Daniela - Messungsanerkennung und Auflassung

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1105/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

 

Abstimmung:   Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  10

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käuferin: Riedenauer Claudia

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1103/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 225 m² verkauft werden.

 

 

Abstimmung:   Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  11

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käuferin: Rosenbeiger Christina

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2021, URNr. S 1104/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 241 m² verkauft werden.

 

 

Abstimmung:   Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

 

TOP  10

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Geiger Andreas

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 24.09.2021, URNr. S 1138/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 85 m² verkauft werden.

 

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

 

TOP  11

Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der Halde II" - Verkauf Flurstück454/8 Gemarkung Denklingen an Daniela und Florian Klein

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 06.10.2021, URNr. R 266/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  11

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Guggenmos Josef

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 07.10.2021, URNr. R 267/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 173 m² verkauft werden.

 

 

Abstimmung:   Ja 13  Nein 0  Anwesend 13 

 

 

TOP  12

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Nutzungsvertrages mit dem VfL 1864 Denklingen, e.V

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Nutzungsvertrag: 

 

 

PRIVATRECHTLICHER

NUTZUNGVERTRAG ZUR BENUTZUNG DES BÜRGER- UND VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN

IM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“

 

 

 

zwischen der

 

 

Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,

vertreten durch den ersten Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger

 

- im Vertrag als „Gemeinde“ bezeichnet -

 

 

und

 

 

dem VfL 1864 Denklingen, e.V. mit Sitz in 86920 Denklingen,

vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Herrn Wolfgang Martin, Lorenz-Paul-Straße 32, 86920 Denklingen  

 

- im Vertrag als „Verein“ bezeichnet -

 

 

wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:

 

 

TOP  13

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Nutzungsvertrages mit dem Schützenverein Frohsinn Denklingen e.V.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Nutzungsvertrag: 

 

 

PRIVATRECHTLICHER

NUTZUNGVERTRAG ZUR BENUTZUNG DES BÜRGER- UND

VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN

IM GELTUNSGBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“

 

zwischen der

 

 

Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,

vertreten durch den ersten Bürgermeister Herr Andreas Braunegger

 

- im Vertrag als „Gemeinde“ bezeichnet -

 

und

 

 

dem Schützenverein Frohsinn Denklingen e.V. mit Sitz in 86920 Denklingen,

vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Herrn Markus Mayer, Lorenz-Paul-Straße 22, 86920 Denklingen

 

- im Vertrag als „Verein“ bezeichnet -

 

wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:

 

 

TOP  14

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Nutzungsvertrages mit dem Musikverein Denklingen e.V.

 

Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Nutzungsvertrag: 

 

 

PRIVATRECHTLICHER

NUTZUNGVERTRAG ZUR BENUTZUNG DES BÜRGER- UND

VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN

IM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM

 

 

zwischen der

 

 

Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,

vertreten durch den ersten Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger

 

- im Vertrag als „Gemeinde“ bezeichnet -

 

und

 

 

dem Musikverein Denklingen e.V. mit Sitz in 86920 Denklingen,

vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Herrn Jürgen Waldhör, Am Weiher 6, 86920 Denklingen 

 

- im Vertrag als „Verein“ bezeichnet -

 

wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:

 

TOP  15

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Nutzungsvertrages mit dem Landjugend Denklingen e.V.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Nutzungsvertrag: 

 

 

PRIVATRECHTLICHER

NUTZUNGVERTRAG ZUR BENUTZUNG DES BÜRGER- UND

VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN

IM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“

 

 

zwischen der

 

 

Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,

vertreten durch den ersten Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger

 

- im Vertrag als „Gemeinde“ bezeichnet -

 

und

 

dem Landjugend Denklingen e.V. mit Sitz in 86940 Denklingen,

gemeinschaftlich vertreten durch den Ersten Vorsitzenden Herrn Christian Ahmon, Donatus-Haugg-Straße 1, 86920 Denklingen

 

- im Vertrag als „Verein“ bezeichnet -

 

wird folgender privatrechtlicher Nutzungsvertrag geschlossen:

 

 

TOP  16

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Pachtvertrages der Gastronomie mit Magnus Ostenrieder, Erbistal 29, 86934 Reichling

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Pachtvertrag: 

 

 

PRIVATRECHTLICHER

PACHTVERTRAG DER GASTRONOMIE IM BÜRGER- UND VEREINSZENTRUMS DENKLINGEN

IM GELTUNGSBEREICH DES BEBAUUNGSPLANES „BÜRGER- UND VEREINSZENTRUM“

 

 

Vertragsnummer:1

Umsatzsteuer- Nr. der Gemeinde Denklingen: 125/114/20081

 

 

zwischen der

 

 

Gemeinde Denklingen, Rathausplatz 1, 86920 Denklingen,

vertreten durch den ersten Bürgermeister Herrn Andreas Braunegger

 

- im Vertrag als „Verpächterin“ bezeichnet -

 

und

 

Magnus Ostenrieder, Erbistal 29, 86934 Reichling

 

- im Vertrag als „Pächter“ bezeichnet -

 

 

 

wird folgender Pachtvertrag geschlossen:

 

TOP  22

Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der Halde II" - Verkauf Flurstück 454/4 Gemarkung Denklingen an Tatjana und Nico Guggemos

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 03.11.2021, URNr. R 336/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  23

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 345/2 der Gemarkung Denklingen

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 28.10.2021, URNr. R 322/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Käufer: Stephan Friebe, Kauf einer erst noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.195 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 345/2 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 240,00 Euro / m²)

 

 

Abstimmung:   Ja 9  Nein 2  Anwesend 11 

 

 

 

TOP  25

Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der Halde II" - Verkauf Flurstück 454/7 Gemarkung Denklingen an Katharina Zitt und Simon Ried

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 03.11.2021, URNr. R 339/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  14

Verbriefungsanerkenntnis - Baugebiet "Unter der Halde II" - Verkauf Flurstück 454/4 Gemarkung Denklingen an Frau Öznur Dogru und Herrn Osman Yigit

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 22.11.2021, URNr. R 379/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

TOP  26

Grundwasserentnahme neben dem Brunnen der Gemeinde Denklingen im Stubental - Stellungnahme zum Antrag der Gennach-Hühnerbachgruppe

 

Sachverhalt:

 

Anlass:

 

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe beantragt die wasserrechtliche Gestattung zur Grundwasserentnahme aus dem "Brunnen 2 Stubental" auf Flur-Nr. 330 Gemarkung Frankenhofen, Markt Kaltental. Die Entnahme dient der Ergänzung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen des Zweckverbands "Gerbishofer Feld" und "Hochreute". Der Standort liegt rund 120 m nördlich des 2016 errichteten "Brunnens 1 Stubental" der Gemeinde Denklingen, der noch 2021 ans Netz gehen soll. Die Erkundungsbohrungen haben sowohl für Brunnen 1 wie Brunnen 2 ein ergiebiges, qualitativ geeignetes und schützbares Grundwasservorkommen im Stubental des Sachsenrieder Forstes bestätigt. Der Brunnen 2 soll bis Ende 2022 an den Hochbehälter Stocken des Antragstellers angeschlossen werden. Beantragt wird zunächst eine auf acht Jahre befristete Erlaubnis zur Entnahme von maximal 500.000 m³/a bzw. 50.000 m³/Monat und maximal 30 l/s, um detaillierte Betriebserfahrungen im Gewinnungsgebiet "Stubental" sammeln und schließlich entscheiden zu können, inwieweit dieses als teilweiser oder kompletter Ersatz für das Gewinnungsgebiet "Gerbishofer Feld" herangezogen werden kann. Gleichzeitig führt das Landratsamt Landsberg am Lech ein Verfahren zur entsprechenden Anpassung des dortigen Wasserschutzgebiets durch.   

 

Wir erhalten im wasserrechtlichen Verfahren zur Grundwasserentnahme hiermit Gelegenheit, zu dem Vorhaben bis zum 15.12.2021 Stellung zu nehmen (§ 70 Abs. 1 Satz 1 WHG i. V. m. Art. 69 Sätze 1 u. 2 BayWG i. V. m. Art. 73 Abs. 2, 3a BayVwVfG). Die Planunterlagen liegen dieser Beschlussvorlage bei.

 

Gemeinde Denklingen

 

Wir haben im sogenannten „Stubental“ einen Grundwasserwasserbrunnen für unsere Trinkwasserversorgung errichtet. Dieser befindet sich in der Gemarkung Dienhausen, Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech. Die bei diesem Vorgang festgestellte Ergiebigkeit veranlasste die Gennach-Hühnerbach-Gruppe (Zweckverband mit Sitz im Landkreis Ostallgäu) ca. 150 m nördlich ebenfalls einen Brunnen zu errichten; dieser ist noch nicht ausgebaut und befindet sind in der Gemarkung Frankenhofen, Gemeinde Kaltental, Landkreis Ostallgäu. Nördlich bedeutet in diesem Fall, dass der neue Brunnen unterstromig zu unserem Brunnen sich befindet. Das ist schon mal gut. Gleichwohl sind wir etwas in Sorge, dass unserem Brunnen das Wasser abgegraben werden kann. Da alle Fachleute, auch die von uns beauftragten, das verneinen, sind wir bisher nicht ernsthaft eingeschritten. Vielmehr haben wir uns mit der Gennach-Hühnerbach-Gruppe darauf verständigt, dass unser Wasserdargebot immer Vorrang haben wird und dass wir sogar von der Gennach-Hühnerbach-Gruppe bei Bedarf einen Bypass bekommen, der uns ggfs. mit Wasser versorgen kann. Infolgedessen kam es zum beiliegend dokumentierten Gemeinderatsbeschluss.

 

Jetzt findet die Anhörung zur Wasserentnahme Gennach-Hühnerbach-Gruppe statt. Aufgrund dessen hat Herr Hartmann von der Gemeindeverwaltung Denklingen mehrere Videokonferenzen mit einem Rechtsanwaltsbüro (www.shv-law.de) und einem Hydrologen (www.hydronet.de) abgehalten, die zur ebenfalls beiliegenden Stellungnahme geführt haben.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die dieser Beschlussvorlage beiliegende Stellungnahme.

 

 

 

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

 

TOP  27

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 366/20 der Gemarkung Denklingen - Käufer: Geiger Roswitha, Monika und Andreas

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 25.11.2021, URNr. S 1374/2021 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 366/20 der Gemarkung Denklingen zum Preis von 166,67 Euro / m² eine erst noch zu vermessende Fläche von ca. 141 m² verkauft werden.

 

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11