Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erweiterung des bestehenden Mehrfamilienhauses mit einer weiteren Wohneinheit – Fl.Nr. 366/9 Gemarkung Denklingen – Säulingstraße 6
Vorlage
01/2022/2325
Aktenzeichen
6024.01-43850
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 366/9 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist demnach zulässig.

 

Im September 2021 wurde für das Vorhaben bereits ein Bauantrag gestellt (Nr. im Bau-/Abgrabungsverzeichnis der Gemeinde 030-2021, behandelt in der Sitzung vom 08.09.2021 TOP 8).

 

Das Bauvorhaben wurde nochmals hinsichtlich der Abgrenzung zum Außenbereich angepasst.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Insbesondere stellt der Gemeinderat fest, dass die Teilfläche aus Fl.Nr. 366/20 der Gemarkung Denklingen, die an das Grundstück 366/9 angrenzt, an die Grundstückseigentümer 366/9 verkauft wird.