Sachverhalt:
Am 10.02.2022 wurde das oben angegebene Bürgerbegehren bei der Gemeinde Denklingen eingereicht. Dabei wurden die Unterschriftenlisten im Original übergeben. Es haben 489 Personen unterschrieben.
Mit diesem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid folgenden Inhalts beantragt:
“Sind Sie
dafür, dass die Gemeinde Denklingen für das sich durch folgende Straßen -
Bahnhofstraße / Bischof-Müller-Straße / Buchweg / Industriestraße - ergebende Quartier ein
Bauleitplanverfahren mit dem Ziel einleitet, dass zu Wohnzwecken dort nur
Einfamilienhäuser/Mehrfamilienhäuser neu errichtet werden dürfen, die folgenden
Vorschriften entsprechen:
·
Pro jeweils abgeschlossener Grundstücksfläche von
225 qm darf eine Wohneinheit gebaut werden.
·
Dabei
darf die Geschossflächenzahl von 0,6 nicht überschritten werden.
·
Je
Gebäude dürfen jedoch nur maximal 6 Wohnungen entstehen.”
Als Begründung wurde angegeben:
“In der Bahnhofstraße sind bereits
56 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf ca. 4000 qm entstanden bzw. im Entstehen.
Nach dem Erwerb des Eckgrundstücks Bahnhofstraße/ Birkenstraße durch den
entsprechenden Bauunternehmer und einem entsprechenden, jedoch bereits durch
den Gemeinderat abgelehnten Bauantrag für die Flurnummern 2949 und 2949/2 liegt
der Verdacht weiterhin nahe, dass der Bestand hier dennoch in großem Umfang
erweitert soll. Dabei werden speziell hier Abstandsflächen nicht eingehalten,
eine weitere Ausfahrt zur Kreisstraße ist geplant und für ein mögliches
Bodendenkmal wurde bereits ein Antrag auf Befreiung eingereicht. Im angegebenen
Quartier sind noch etliche Freiflächen, die ohne ein Bauleitverfahren ebenfalls
für große Wohnblöcke in Frage kommen könnten.
Das neueste Baugebiet in Denklingen
Hinterberg hat für die Bebauung 225 qm Grundstücksfläche pro Wohneinheit
vorgegeben. Daran muss sich auch die Bebauung dieses Quartiers orientieren.
Eine Ausweitung dieser Forderungen durch die Gemeinde Denklingen auf das
gesamte Ortsgebiet wäre für eine weitere moderate Entwicklung des Dorfes
wünschenswert.
Deshalb:
Ich bin mit der Eintragung in die
Liste gegen die übermäßige Verdichtung in der Gemeinde, zunächst jedoch dem
oben genannten Quartier aus oben genannten Gründen (einem oder mehreren).
Ebenfalls bin ich vorsorglich dagegen, dass die Gemeinde Denklingen und/ oder
das Landratsamt Landsberg am Lech einer weiteren unverhältnismäßigen
Verdichtung zustimmen und sie genehmigen und möchte das Bauleitverfahren durch
die Gemeinde.”
U. a. ist folgende gesetzliche Vorgabe zu beachten: Über die Zulässigkeit muss der Gemeinderat spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.
Beschluss:
Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 22.05.2022 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost berufen.