Betreff
Bürgerbegehren über ein Bauleitplanverfahren innerhalb eines Quartiers, das wie folgt umgrenzt ist: Bahnhofstraße, Bischof-Müller-Straße, Buchweg, Industriestraße
Vorlage
01/2022/2330
Aktenzeichen
0264-44173
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 10.02.2022 wurde das oben angegebene Bürgerbegehren bei der Gemeinde Denklingen eingereicht. Dabei wurden die Unterschriftenlisten im Original übergeben. Es haben 489 Personen unterschrieben.

 

Mit diesem Bürgerbegehren wird ein Bürgerentscheid folgenden Inhalts beantragt:

 

“Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Denklingen für das sich durch folgende Straßen - Bahnhofstraße / Bischof-Müller-Straße / Buchweg / Industriestraße - ergebende Quartier ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel einleitet, dass zu Wohnzwecken dort nur Einfamilienhäuser/Mehrfamilienhäuser neu errichtet werden dürfen, die folgenden Vorschriften  entsprechen:

·         Pro jeweils abgeschlossener Grundstücksfläche von 225 qm darf eine Wohneinheit gebaut werden.

·         Dabei darf die Geschossflächenzahl von 0,6 nicht überschritten werden.

·         Je Gebäude dürfen jedoch nur maximal 6 Wohnungen entstehen.”

 

Als Begründung wurde angegeben:

 

“In der Bahnhofstraße sind bereits 56 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf ca. 4000 qm entstanden bzw. im Entstehen. Nach dem Erwerb des Eckgrundstücks Bahnhofstraße/ Birkenstraße durch den entsprechenden Bauunternehmer und einem entsprechenden, jedoch bereits durch den Gemeinderat abgelehnten Bauantrag für die Flurnummern 2949 und 2949/2 liegt der Verdacht weiterhin nahe, dass der Bestand hier dennoch in großem Umfang erweitert soll. Dabei werden speziell hier Abstandsflächen nicht eingehalten, eine weitere Ausfahrt zur Kreisstraße ist geplant und für ein mögliches Bodendenkmal wurde bereits ein Antrag auf Befreiung eingereicht. Im angegebenen Quartier sind noch etliche Freiflächen, die ohne ein Bauleitverfahren ebenfalls für große Wohnblöcke in Frage kommen könnten.

Das neueste Baugebiet in Denklingen Hinterberg hat für die Bebauung 225 qm Grundstücksfläche pro Wohneinheit vorgegeben. Daran muss sich auch die Bebauung dieses Quartiers orientieren. Eine Ausweitung dieser Forderungen durch die Gemeinde Denklingen auf das gesamte Ortsgebiet wäre für eine weitere moderate Entwicklung des Dorfes wünschenswert.

 

Deshalb:

Ich bin mit der Eintragung in die Liste gegen die übermäßige Verdichtung in der Gemeinde, zunächst jedoch dem oben genannten Quartier aus oben genannten Gründen (einem oder mehreren). Ebenfalls bin ich vorsorglich dagegen, dass die Gemeinde Denklingen und/ oder das Landratsamt Landsberg am Lech einer weiteren unverhältnismäßigen Verdichtung zustimmen und sie genehmigen und möchte das Bauleitverfahren durch die Gemeinde.”

 

U. a. ist folgende gesetzliche Vorgabe zu beachten: Über die Zulässigkeit muss der Gemeinderat spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens entscheiden. Der Bürgerentscheid ist an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzuführen.

Beschluss:

 

Das Bürgerbegehren ist zulässig. Der diesbezügliche Bürgerentscheid ist am Sonntag, 22.05.2022 durchzuführen. Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost berufen.