Betreff
Kalkulation der Wasserbezugsgebühren für das Jahr 2022
Vorlage
01/2022/2340
Aktenzeichen
930-43526
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeitige erhobene Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³ + Mehrwertsteuer.

 

Die kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 3,15 €/m³. Dieser Betrag basiert auf Folgendem:

 

·         Dieser relativ hohe Gebührenbetrag ergibt sich aus der Tatsache, dass die neue Wasserversorgungsanlage gemäß Gemeinderatsbeschluss nicht mit Beiträgen sondern mit Gebühren zu finanzieren ist.

·         Da die diesbezügliche Inbetriebnahme erst im November 2021 geschah, wären die Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge nicht so hoch. Würde man die tatsächlichen jährlichen Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge erst ab 01.01.2024 gebührenwirksam werden lassen, würde ein zu großes Defizit entstehen, dass nur durch Gebührenschwankungen aufgefangen werden kann. Deshalb wurden die bisher bekannten Investitionskosten bei der Kalkulation einer Abschreibung über das ganze Jahr unterzogen; mithin ist ein realistischer Betrag nahe am endgültigen Gebührenbetrag entstanden.

·         Dieser Betrag ist etwas höher als prognostiziert, aber die endgültigen Zahlen weiß man erst bei Bauende. Die Zuschüsse fallen nicht ganz so üppig aus wie gedacht.  Des Weiteren wurde der Zinssatz dem Rechtsprechungsniveau angeglichen (vgl. Fachzeitschrift „Gemeindekasse“).

·         Da der Fehlbetrag sich fast ausschließlich aus noch nicht erhaltenen Umsatzsteuerzahlungen zusammensetzt, wurde dieser bei der Kalkulation nicht berücksichtigt.

·         Beim Blick in die Zukunft ist Folgendes zu berücksichtigen:

o   Einnahmen: Restliche Zuschüsse des Freistaates Bayern für die neue Wasserbaumaßnahme + Beitragseinnahmen

o   Ausgaben: Erhöhter Unterhalt, erhöhte Bewirtschaftungskosten; restliche Ausgaben für die Neubaumaßnahme

 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Kanalgebührenkalkulation 2022. Er genehmigt die darauf beruhenden Buchungen. 

 

Mithin beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 24.04.2020, wird wie folgt geändert:

 

In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl „1,87“ ersetzt durch die Zahl „3,15“.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

Denklingen,

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister