Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage zum Neubau eines landw. Stadels – Fl.Nr. 1121 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2022/2344
Aktenzeichen
6024.01-44381
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1121 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung der Bauvoranfrage zu o.g. Bauvorhaben beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

 

Eine Privilegierung ist durch das Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu prüfen. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.