Betreff
Bürgerentscheid 22.05.2022 Bauleitplanverfahren Bahnhofstraße/Bischof-Müller-Straße/Buchweg/Industriestraße
Vorlage
01/2022/2353
Aktenzeichen
0265-44372
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die praktischen Auswirkungen des Ergebnisses des anstehenden Bürgerentscheids reduzieren sich streng genommen auf die Genehmigungsfähigkeit der für die Bahnhofstraße 10 geplanten Wohnungen. Rein städtebaulich hat das wohl nicht mehr die ganz große Bedeutung, zumal in der Nachbarschaft bereits 63 Wohnungen bereits fertiggestellt oder im Entstehen sind. Gleichwohl ist festzustellen, dass Teile der Bürgerschaft solche umfangreichen Wohnanlagen dort und auch woanders nicht wünschen. Auch die Bürgerinitiative mit ihren vielen Unterstützern spricht sich wie folgt aus: „Eine Ausweitung dieser Forderungen durch die Gemeinde Denklingen auf das gesamte Ortsgebiet wäre für eine weitere moderate Entwicklung des Dorfes wünschenswert.“ Dieses Ziel ist sinnvollerweise nur durch einen Innerortsbebauungsplan zu erreichen.  

Beschluss:

 

Es ist bekanntzugeben, dass der Gemeinderat ein positives Ergebnis des Bürgerentscheids als Auftrag verstehen wird, über die diesbezüglich gefährdeten Teile der Dorfgebiete ein Verfahren zur Erstellung eines Innerortsbebauungsplans einzuleiten, der folgende, von der Bürgerinitiative vorgegebene Vorschriften enthält:

 

·         Pro jeweils abgeschlossener Grundstücksfläche von 225 m² darf 1 Wohneinheit errichtet werden.

·         Dabei darf die Geschossflächenzahl von 0,6 nicht überschritten werden.

·         Je Gebäude dürfen jedoch nur maximal 6 Wohnungen entstehen.