Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 06.04.2022
über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf der 32. Flächennutzungsplanänderung in der
Fassung vom 21.07.2021 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2022 wird verwiesen.
Die Unterlagen wurden überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 06.04.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 06.04.2022).
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren
billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zur
zweiunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06.04.2022
und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom
06.04.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur
zweiunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst
Umweltbericht sowie etwaige Gutachten sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.