Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 06.04.2022
über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Photovoltaik Volk“ in der
Fassung vom 21.07.2021 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2022 wird verwiesen.
Die Unterlagen wurden überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 06.04.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 06.04.2022).
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren
billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum
Bebauungsplan „Photovoltaik Volk“ in der Fassung vom 06.04.2022 und die
diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 06.04.2022 mit
den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan
„Photovoltaik Volk“, diese Begründung nebst Umweltbericht sowie etwaige
Gutachten sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen;
die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu beteiligen.