Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 30. Flächennutzungsplanänderung; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge;
Vorlage
01/2022/2371
Aktenzeichen
6100-42366
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Denklingen hat am 17.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 23.06.2021, gebilligt in der Sitzung vom 23.06.2021) im Rathaus Denklingen vom 01.07.2021 bis 30.07.2021 statt. Die Frist wurde bis 06.08.2021 verlängert.

Die Öffentlichkeit hatte dabei Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit E-Mail vom 24.06.2021 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 23.06.2021 bis zum 30.07.2021 (Fristverlängerung bis 06.08.2021) gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung vom 15.12.2021 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

 

Ebenfalls mit Beschluss vom 15.12.2021 wurde der überarbeitete Entwurf gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 01.02.2022 bis 01.03.2022 statt.

 

Mit E-Mail vom 27.01.2022 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 19.01.2022 bis zum 01.03.2022 gemäß § 4 (2) BauGB Stellung zu nehmen.

 

 

Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Regionaler Planungsverband München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger ist keine Stellungnahme eingegangen.

 

Von folgenden 21 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben:

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.02.2022

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

-     Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 23.02.2022

-     Gemeinde Bidingen, Stellungnahme vom 29.01.2022

-     Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 10.02.2022

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 15.02.2022

-     Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 10.02.2022

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.02.2022

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 14.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 24.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 28.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 01.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.02.2022

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 22.03.2022

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 04.02.2022

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 28.01.2022

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 02.02.2022

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 01.02.2022

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, Schreiben vom 27.01.2022

 

Folgende 16 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.02.2022

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

-     Gemeinde Bidingen, Stellungnahme vom 29.01.2022

-     Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme vom 10.02.2022

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 15.02.2022

-     Gemeinde Schwabsoien, Stellungnahme vom 10.02.2022

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.02.2022

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 14.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 24.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 28.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 01.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 08.02.2022

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 04.02.2022

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 28.01.2022

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 01.02.2022

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, Schreiben vom 27.01.2022

 

Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 5 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

-     Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 23.02.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 02.02.2022

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 22.03.2022

 

 

Zur Information: Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 28 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A    Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Es ist keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

B    Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C    Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

 

1) Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom 23.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Die Gemeinde Altenstadt regt an, bei der Ausweisung von Sonderbaugebieten Photovoltaik auf den schonenden und sparsamen Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen zu achten. Die Mehrfachnutzung von Flächen durch Gebäude und Photovoltaikanlagen wäre eine deutlich bessere Variante.

 

Abwägung:

Bereits im Jahr 2018 existierten in der Gemeinde Denklingen 279 PV-Anlagen auf Dachflächen, welche ca. 3.549 MWh Strom erzeugten. Parallel zum Ausbau der Freiflächen-PV-Anlagen werden PV-Anlagen an und auf Gebäuden weiterhin von der Gemeinde unterstützt.

Der Gemeinde sind die unterschiedlichen Ansprüche an die Bodennutzung bewusst und hat daher zunächst eine Standortanalyse für Freiflächenphotovoltaik-Anlagen erstellen lassen, um geeignete Standorte zu ermitteln. Dabei wurden alle Belange unter- und gegeneinander abgewogen. Die Standorte sind gemäß dieser Analyse als geeignete Standorte ausgewiesen worden.

Ohne Ausweisung von Freiflächen Photovoltaikanlagen kann aus Sicht der Gemeinde eine substanzielle Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht gelingen.

Deswegen ist eine moderate Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen notwendig und gerechtfertigt.

 

Beschluss:

Die Gemeinde hält an der Flächennutzungsplanänderung fest.

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Bebauungsplan

Zwei Teilflächen der Geltungsbereiche Fl.Nr. 1831 u. 1837 Gmkg. Denklingen grenzen an eine gefahrenverdächtige Altdeponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1834, 1835 u. 1836 Gmkg. Denklingen an. Die Altdeponie ist im Altlastenkataster mit ABuDIS-Nr. 18100008 erfasst.

Es liegen Erkenntnisse über die Ablagerung von u.a. ca. 12.000 m³ Bohrgut und Bohrschlamm aus verschiedenen Erdölaufschlussbohrungen aus den 80-ziger Jahren vor.

Aufgrund der organischen Zusätze kann ein relevantes Deponiegaspotential nicht ausgeschlossen werden. Angaben zur Abgrenzung der Altdeponie sind nicht bekannt.

Es konnte nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die beschriebene Altdeponie und die Auffüllungen die geplanten Nutzungen negativ beeinträchtigen.

Es wurde daher im Rahmen des Beteiligungsverfahrens n. § 4 Abs. 1 BauGB empfohlen, die relevanten Verdachtsbereiche räumlich zu erfassen und hinsichtlich potentieller Boden- und Bodenluftkontaminationen zu untersuchen.

Die Maßnahmen sollten von einer zugelassenen, sachverständigen Stelle 18 BBodSchG) in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde konzipiert und durchgeführt werden.

Die Untersuchungsmaßnahmen sind im Bericht KCK Nr. 4086-202-KCK v. 21. 12. 2021 dokumentiert.

Eine Abgrenzung der Altdeponie im Grenzbereich wurde nicht vorgenommen.

 

Als wesentliche Ergebnisse sind aktuell keine relevanten Deponiegasbefunde festgestellt worden. Eine Beeinflussung, die plausibel baubegleitend nicht bewältigt werden kann, kann diesbezüglich als unwahrscheinlich bewertet werden.

 

Aus Vorsorgegründen sind im relevanten Nahbereich zur Altdeponie auf den Grundstücken Fl.Nr. 1834 und Fl.Nr. 1836 Gmkg. Denklingen (ca. 80 m vom Deponierand) bauliche Anlagen, bei denen konstruktionsbedingte Bodenluftakkumulationen nicht ausgeschlossen werden können, zu vermeiden.

In diesen Bereichen sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Schutzmaßnahmen zu konzipieren und auszuführen.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 1 Abs. 6 Nr. 1, § 1a Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 24, § 5 Abs. 3 Nr. 3, § 9 Abs. 2, Nr. 2

BauGB, § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 BayBO, und Art. 1 Satz 1   u.2, Art. 12 BayBodSchG.

 

 

Abwägung:

Es werden keine Bauflächen für Gebäude vorgesehen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Eine gesundheitliche Gefährdung kann daher von vornherein ausgeschlossen werden.

Das Landratsamt wird im Rahmen der Ausführungsplanung beteiligt.

Es liegt ein Gutachten der der Kling Consult GmbH vor: „Gutachterliche Stellungnahme Bodenluftuntersuchung BBP „ Photovoltaik Hirschvogel“ Fl.-Nr. 1837, Gemarkung Denklingen“. Im Ergebnis geht daraus hervor, dass aufgrund der hohen Porosität der im Untersuchungsgebiet natürlich anstehenden Kiese eine Migration etwaiger Deponiegase von der Entstehungsstelle nach Süden oder Osten nicht zu befürchten ist. Des Weiteren besagt das Gutachten, dass für die Flächen des Bebauungsplanes, in Kombination mit dem Gutachten von 2017 (Gutachterliche Stellungnahme BBP „Hirschvogel Automotive Group“ Denklingen), ein Gefährdungspotenzial ausgeschlossen werden kann.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise zurückgewiesen. Die Gemeinde hält an ihrer Planung fest. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

3) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.

Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen

Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen DK142, DK124, D6, A-DK114, A-DK113 und A-DK100  unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.

Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Allgemeiner Hinweis

Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.

Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.

Betriebsstelle Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer
Tel. 08241/5002-386
E-Mail:
sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de

 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes einverstanden.

 

 

Abwägung:

Die vorhandenen Leitungen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorgaben werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

4) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Stellungnahme vom 02.02.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes haben sich zu den o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Denklingen keine weiteren Einwände ergeben. Die Hinweise und Empfehlungen unseres Schreibens vom 28.06.2021, AZ.: 10.3-2203-LL-14/21, sind weiterhin zu beachten.

 

Abwägung:

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht. Bis auf Transformatorenstationen sind keine Gebäude vorgesehen. Die Anlage wird nicht an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Die Löschwasserversorgung erfolgt über wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr Denklingen.

Die Anlagen können über einen landwirtschaftlichen Weg erreicht werden. Dieser Weg zweigt von der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße ab und führt wieder auf die Straße. Ein Teil der Fläche kann auch über den bestehenden Parkplatz erreicht werden.

Im nachfolgenden Bebauungsplan finden sich bereits Hinweise zum Brandschutz.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

5) Wasserwirtschaftsamt Weilheim i. OB., E-Mail vom 22.03.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Wir sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit der o.g. FNP-Änderung einverstanden. Sollte anfallendes Niederschlagswasser nicht flächig versickert werden können, bietet sich gem. dem vorliegenden Baugrundgutachten des IBKC eine Mulden-Rigolenversickerung an.

 

Abwägung:

Die Anregungen betreffen den nachfolgen den Bebauungsplan und werden dort beachtet.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.