Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Denklingen hat
am 17.02.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 30. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der
Fassung vom 23.06.2021, gebilligt in der Sitzung vom 23.06.2021) im Rathaus
Denklingen vom 01.07.2021 bis 30.07.2021 statt. Die Frist wurde bis 06.08.2021
verlängert.
Die Öffentlichkeit hatte dabei Gelegenheit zur
Stellungnahme.
Mit E-Mail vom 24.06.2021 wurden die Träger
öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 23.06.2021
bis zum 30.07.2021 (Fristverlängerung bis 06.08.2021) gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.
In der Sitzung vom 15.12.2021 wurden die
Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen gefasst.
Ebenfalls mit Beschluss vom
15.12.2021 wurde der überarbeitete Entwurf gebilligt und die Auslegung nach §§
3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung
fand vom 01.02.2022 bis 01.03.2022 statt.
Mit E-Mail vom 27.01.2022 wurden die Träger
öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 19.01.2022
bis zum 01.03.2022 gemäß § 4 (2) BauGB Stellung zu nehmen.
Folgende 49 Träger öffentlicher Belange
wurden beteiligt:
- Amt für ländliche
Entwicklung, München
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerischer
Bauernverband, Kaufbeuren
- Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat
Bayern, Regionalvertretung München
- Bischöfliche
Finanzkammer, Augsburg
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services
Immobilien GmbH, Niederlassung München
- Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
- Deutsche Telekom
Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Altenstadt
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Bidingen
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Hohenfurch
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Osterzell
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Schwabsoien
- Gemeinde
Vilgertshofen
- Handwerkskammer für
München und Oberbayern, München
- Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt
Denklingen
- Katholisches Pfarramt
Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin,
Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring
Landsberg am Lech
- Landesbund für
Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft
GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG,
Augsburg
- Markt Kaltental
- Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München
- Regierung von
Oberbayern, Bergamt Südbayern, München
- Regierung von
Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München
- Regierung von
Oberbayern, Sachgebiet 10, München
- Regionaler
Planungsverband München
- Staatliches Bauamt
Weilheim i.OB
- Vermessungsamt
Landsberg am Lech
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB
- Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger ist
keine Stellungnahme eingegangen.
Von folgenden 21 Behörden, bzw. sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen abgegeben:
- Bayerischer
Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.02.2022
- Bischöfliche
Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 23.02.2022
- Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 29.01.2022
- Gemeinde Hohenfurch, Stellungnahme
vom 10.02.2022
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 15.02.2022
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 10.02.2022
- Handwerkskammer für
München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.02.2022
- Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 14.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
24.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 28.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom
01.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
08.02.2022
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, E-Mail vom 22.03.2022
- Lechwerke AG,
Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022
- Regierung von
Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 04.02.2022
- Regierung von
Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 28.01.2022
- Regierung von
Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 02.02.2022
- Regionaler
Planungsverband München, E-Mail vom 01.02.2022
- Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn,
Schreiben vom 27.01.2022
Folgende 16 Behörden bzw. sonstige Träger
öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, Stellungnahme vom 17.02.2022
- Bischöfliche
Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022
- Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 29.01.2022
- Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 10.02.2022
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 15.02.2022
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 10.02.2022
- Handwerkskammer für
München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.02.2022
- Industrie- und
Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 14.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
24.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 28.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom
01.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
08.02.2022
- Regierung von
Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 04.02.2022
- Regierung von
Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 28.01.2022
- Regionaler
Planungsverband München, E-Mail vom 01.02.2022
- Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn,
Schreiben vom 27.01.2022
Beschlussmäßig zu
behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 5 Behörden bzw.
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 23.02.2022
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022
- Lechwerke AG,
Augsburg, E-Mail vom 28.02.2022
- Regierung von
Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 02.02.2022
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, E-Mail vom 22.03.2022
Zur Information:
Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 28 Behörden bzw. sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
- Amt für ländliche
Entwicklung, München
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerisches Landesamt
für Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat
Bayern, Regionalvertretung München
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services
Immobilien GmbH, Niederlassung München
- Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
- Deutsche Telekom
Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde
Vilgertshofen
- Katholisches Pfarramt
Denklingen
- Katholisches Pfarramt
Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin,
Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring
Landsberg am Lech
- Landesbund für
Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg
am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft
GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Markt Kaltental
- Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München
- Staatliches Bauamt
Weilheim i.OB
- Vermessungsamt
Landsberg am Lech
- Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Beschluss:
Würdigung
der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen
Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung
gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es ist keine Stellungnahmen eingegangen.
B Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme
abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe
o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
C Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen
bzw. Einwendungen
1) Gemeinde Altenstadt, Stellungnahme vom
23.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Die Gemeinde Altenstadt regt an, bei der Ausweisung von Sonderbaugebieten
Photovoltaik auf den schonenden und sparsamen Verbrauch landwirtschaftlicher
Flächen zu achten. Die Mehrfachnutzung von Flächen durch Gebäude und
Photovoltaikanlagen wäre eine deutlich bessere Variante.
Abwägung:
Bereits im Jahr 2018 existierten in der Gemeinde Denklingen 279
PV-Anlagen auf Dachflächen, welche ca. 3.549 MWh Strom erzeugten. Parallel zum
Ausbau der Freiflächen-PV-Anlagen werden PV-Anlagen an und auf Gebäuden
weiterhin von der Gemeinde unterstützt.
Der Gemeinde sind die unterschiedlichen Ansprüche an die Bodennutzung
bewusst und hat daher zunächst eine Standortanalyse für
Freiflächenphotovoltaik-Anlagen erstellen lassen, um geeignete Standorte zu
ermitteln. Dabei wurden alle Belange unter- und gegeneinander abgewogen. Die
Standorte sind gemäß dieser Analyse als geeignete Standorte ausgewiesen worden.
Ohne Ausweisung von Freiflächen Photovoltaikanlagen kann aus Sicht der
Gemeinde eine substanzielle Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nicht
gelingen.
Deswegen ist eine moderate Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen
notwendig und gerechtfertigt.
Beschluss:
Die Gemeinde hält an der Flächennutzungsplanänderung fest.
2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere
Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 17.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Bebauungsplan
Zwei
Teilflächen der Geltungsbereiche Fl.Nr. 1831 u. 1837 Gmkg. Denklingen grenzen
an eine gefahrenverdächtige Altdeponie auf dem Grundstück Fl.Nr. 1834, 1835 u.
1836 Gmkg. Denklingen an. Die Altdeponie ist im Altlastenkataster mit
ABuDIS-Nr. 18100008 erfasst.
Es
liegen Erkenntnisse über die Ablagerung von u.a. ca. 12.000 m³ Bohrgut und Bohrschlamm aus verschiedenen
Erdölaufschlussbohrungen aus den 80-ziger Jahren vor.
Aufgrund
der organischen Zusätze kann ein relevantes Deponiegaspotential nicht ausgeschlossen
werden. Angaben zur Abgrenzung der Altdeponie sind nicht bekannt.
Es konnte nicht
sicher ausgeschlossen werden, dass die beschriebene Altdeponie und die
Auffüllungen die geplanten Nutzungen negativ beeinträchtigen.
Es wurde daher im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens n. § 4 Abs. 1 BauGB empfohlen, die relevanten
Verdachtsbereiche räumlich zu erfassen und hinsichtlich potentieller Boden- und
Bodenluftkontaminationen zu untersuchen.
Die Maßnahmen sollten von einer
zugelassenen, sachverständigen Stelle
(§ 18 BBodSchG) in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde konzipiert
und durchgeführt werden.
Die
Untersuchungsmaßnahmen sind im Bericht KCK Nr. 4086-202-KCK v. 21. 12. 2021
dokumentiert.
Eine Abgrenzung der Altdeponie im Grenzbereich
wurde nicht vorgenommen.
Als wesentliche
Ergebnisse sind aktuell keine relevanten Deponiegasbefunde festgestellt worden.
Eine Beeinflussung, die plausibel baubegleitend nicht bewältigt werden kann, kann diesbezüglich als unwahrscheinlich
bewertet werden.
Aus Vorsorgegründen
sind im relevanten Nahbereich zur Altdeponie auf den Grundstücken Fl.Nr. 1834
und Fl.Nr. 1836 Gmkg. Denklingen (ca. 80 m vom Deponierand) bauliche Anlagen,
bei denen konstruktionsbedingte Bodenluftakkumulationen nicht ausgeschlossen
werden können, zu vermeiden.
In
diesen Bereichen sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Schutzmaßnahmen zu
konzipieren und auszuführen.
Rechtsgrundlagen:
§ 1 Abs. 6 Nr. 1, § 1a Abs. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1
Nr. 24, § 5 Abs. 3 Nr. 3, § 9 Abs. 2, Nr. 2
BauGB,
§ 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 BayBO, und Art. 1 Satz
1 u.2, Art. 12 BayBodSchG.
Abwägung:
Es werden keine Bauflächen für Gebäude vorgesehen, die für den Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Eine gesundheitliche Gefährdung kann daher von vornherein ausgeschlossen werden.
Das Landratsamt wird im Rahmen der Ausführungsplanung beteiligt.
Es liegt ein Gutachten der der Kling Consult GmbH vor: „Gutachterliche Stellungnahme Bodenluftuntersuchung BBP „ Photovoltaik Hirschvogel“ Fl.-Nr. 1837, Gemarkung Denklingen“. Im Ergebnis geht daraus hervor, dass aufgrund der hohen Porosität der im Untersuchungsgebiet natürlich anstehenden Kiese eine Migration etwaiger Deponiegase von der Entstehungsstelle nach Süden oder Osten nicht zu befürchten ist. Des Weiteren besagt das Gutachten, dass für die Flächen des Bebauungsplanes, in Kombination mit dem Gutachten von 2017 (Gutachterliche Stellungnahme BBP „Hirschvogel Automotive Group“ Denklingen), ein Gefährdungspotenzial ausgeschlossen werden kann.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und teilweise
zurückgewiesen. Die Gemeinde hält an ihrer Planung fest. Eine Änderung der
Planunterlagen ist nicht erforderlich.
3) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom
28.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Gegen die Aufstellung des
Flächennutzungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der
Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung
gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.
Bestehende 20- und 1-kV-Kabelleitungen
Vorsorglich weisen wir auf die
verlaufenden 20-kV-Kabelleitungen DK142, DK124, D6, A-DK114, A-DK113 und
A-DK100 unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Weiter befinden sich
mehrere 1-kV-Kabelleitungen in diesem Bereich. Der Verlauf dieser
Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden.
Der Schutzbereich sämtlicher
Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer
Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um
Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter
Kabel“.
Allgemeiner Hinweis
Bei jeder Annäherung an unsere
Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die
Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV
(BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch
die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu
gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.
Betriebsstelle
Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer
Tel. 08241/5002-386
E-Mail: sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de
Eine detaillierte Kabelauskunft kann
auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.
Unter der Voraussetzung, dass die
genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des
Flächennutzungsplanes einverstanden.
Abwägung:
Die vorhandenen Leitungen sowie die einschlägigen Sicherheitsvorgaben werden im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.
4) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10,
München, Stellungnahme vom 02.02.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes haben sich zu den o.g.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Denklingen keine weiteren
Einwände ergeben. Die Hinweise und Empfehlungen unseres Schreibens vom
28.06.2021, AZ.: 10.3-2203-LL-14/21, sind weiterhin zu beachten.
Abwägung:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ermöglicht. Bis auf Transformatorenstationen sind keine Gebäude vorgesehen. Die Anlage wird nicht an das Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Die Löschwasserversorgung erfolgt über wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr Denklingen.
Die Anlagen können über einen landwirtschaftlichen Weg erreicht werden. Dieser Weg zweigt von der Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße ab und führt wieder auf die Straße. Ein Teil der Fläche kann auch über den bestehenden Parkplatz erreicht werden.
Im nachfolgenden Bebauungsplan finden sich bereits Hinweise zum Brandschutz.
Beschluss:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.
5) Wasserwirtschaftsamt Weilheim i. OB.,
E-Mail vom 22.03.2022
Wortlaut der Stellungahme:
Wir sind aus wasserwirtschaftlicher Sicht mit der o.g. FNP-Änderung
einverstanden. Sollte anfallendes Niederschlagswasser nicht flächig versickert
werden können, bietet sich gem. dem vorliegenden Baugrundgutachten des IBKC
eine Mulden-Rigolenversickerung an.
Abwägung:
Die Anregungen betreffen den nachfolgen den Bebauungsplan und werden dort
beachtet.
Beschluss:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.