Betreff
Windenergie in der Gemeinde Denklingen - Mehrheitlicher Antrag des Gemeinderats auf Behandlung: Durchführung eines Bürgerentscheids
Vorlage
01/2022/2394
Aktenzeichen
8615-44400
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der eingetretenen Energiewende und der Notwendigkeit, sich bei Öl und Gas von Importen und globalen Märkten unabhängig zu machen, müssen in Deutschland und in Bayern zunehmend mehr Windenergieanlagen gebaut werden. Zum einen sieht eine bundesgesetzliche Regelung die Notwendigkeit von Windenergieanlagen auf 2 % der bayerischen Fläche vor, zum anderen ist in Bayern inzwischen die 10-H-Regel gelockert worden; letzteres spielt aber in der Gemeinde Denklingen aufgrund der ohnehin vorhandenen Konzentrationsfläche für Windenergie keine vordergründige Rolle. Aber diese planungsrechtliche Konzentrationsfläche, die sich im Staatsforst befindet und ca. 424,5 ha groß ist, verhindert in der Gemeinde Denklingen zwar Windenergieanlagen woanders, bedeutet aber auch, dass Windenergieanlagen dort grundsätzlich möglich wären. Der Grundstückseigentümer, der Freistaat Bayern, lässt dort allerdings nur Windenergieanlagen mit Zustimmung der Gemeinde Denklingen zu. Aufgrund der politischen und rechtlichen Situation ist es angezeigt, dass in der Gemeinde Denklingen eine Entscheidung darüber fallen muss, ob Windenergieanlagen zugestimmt wird und ob die Gemeinde Denklingen sogar selbst als Bauherr, ggfs. unter finanzieller Beteiligung der Bürger, auftritt. Im Hinblick auf den Bürgerentscheid in dieser Sache im Jahr 2014 sollte diese wichtige Entscheidung nur durch einen neuerlichen Bürgerentscheid getroffen werden. Des Weiteren empfiehlt das Landratsamt Landsberg am Lech eine Fragevariante mit Gemeinde- und Bürgerbeteiligung zu wählen, weil es in der Praxis wohl kaum einen Bürger geben wird, der, wenn er die Windkraft grundsätzlich befürwortet, gleichzeitig etwas gegen die Bürger-/Gemeindebeteiligung haben dürfte.

Beschluss:

 

v  Der Gemeinderat beschließt, dass am Sonntag, 13.11.2022 ein Bürgerentscheid mit dem Stichwort „Windenergie in der Gemeinde Denklingen“ durchzuführen ist.

v  Es ist bei diesem Bürgerentscheid über folgende Frage abzustimmen:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Denklingen der Errichtung von maximal 6 Windenergieanlagen in der von ihr im Sachlichen Teilflächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationsfläche unter der Voraussetzung zustimmt, dass sich die Gemeinde und die Bürger im Rahmen eines Betreibermodells an ihnen beteiligen können?“

v  Zum Abstimmungsleiter für den Bürgerentscheid wird der geschäftsleitende Beamte Johann Hartmann, zu seiner Stellvertreterin Birgit Jost berufen.