Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage – Fl.Nr. 104/1 Gemarkung Denklingen – Birkenstraße 17b
Vorlage
01/2022/2397
Aktenzeichen
6024.01-1967
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 104/1 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Für oben genanntes Vorhaben wird die Lage im Innenbereich (§ 34 BauGB) angenommen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

Hinweis: Parallel hierzu wurde für dieselbe Flurnummer eine weitere Bauvoranfrage für ein weiteres Einfamilienhaus (Birkenstraße 17b) gestellt (siehe weiterer Tagesordnungspunkt).

Auf die umliegenden Immissionsquellen wird hingewiesen (Landwirtschaften sowie Bürger- und Vereinszentrum).

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.