Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 18.05.2022
über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf der 35. Flächennutzungsplanänderung in der
Fassung vom 02.02.2022 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2022 wird verwiesen.
Die Unterlagen wurden überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 18.05.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022).
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren
billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zur
fünfunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 18.05.2022
und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom
18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur
fünfunddreißigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst
Umweltbericht, sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH sind nach Maßgabe des §
3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.