Betreff
Bebauungsplan "Photovoltaik Aqwiso" — Billigungs- und Auslegungsbeschluss für das Verfahren §§ 3(2) 4(2) BauGB;
Vorlage
01/2022/2401
Aktenzeichen
6102-43846
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 18.05.2022 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Aqwiso“ in der Fassung vom 02.02.2022 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2022 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso“ in der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Aqwiso“, diese Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.