Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 18.05.2022
über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Aqwiso“ in der
Fassung vom 02.02.2022 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2022 wird verwiesen.
Die Unterlagen wurden überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 18.05.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022).
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren
billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan
„Photovoltaik Aqwiso“ in
der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst
Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen
Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik
Aqwiso“, diese
Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Blendgutachten der SolPEG GmbH sind
nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen; die Behörden
und Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.