Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 18.05.2022 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 19.01.2022 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2022 wird verwiesen.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Ingenieurbüro Sing GmbH vom 28.04.2022 (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen) werden die Planunterlagen nochmals angepasst.

 

Die Unterlagen wurden überarbeitet.

Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl. Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022).

 

Nach § 4a Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans nunmehr erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

 

Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Weil die Öffentlichkeit bereits in der vorherigen Auslegung die Möglichkeit hatte, sich eingehend mit dem Planungsziel der Gemeinde zu befassen und die Planunterlagen von vergleichsweise geringem Umfang sind, wird empfohlen, die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme i.S.d. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen zu verkürzen.

Innerhalb einer Frist von zwei Wochen können sich die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange über die Änderung ausreichend informieren und es bleibt anschließend noch genügend Zeit, um substantiiert Stellung zu nehmen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik Hirschvogel“, diese Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Gutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.06.2020 sind nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen; die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.