Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 18.05.2022
über die im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Photovoltaik Hirschvogel“ in
der Fassung vom
19.01.2022 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates am 18.05.2022 wird verwiesen.
Aufgrund der Stellungnahme der Ingenieurbüro Sing GmbH vom
28.04.2022 (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen) werden die Planunterlagen
nochmals angepasst.
Die Unterlagen wurden überarbeitet.
Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht
in der Fassung vom 18.05.2022 liegen dem Gemeinderat vor (vgl. beiliegende Planfassung inkl.
Begründung und beiliegenden Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022).
Nach § 4a
Abs. 3 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans nunmehr erneut auszulegen und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.
Nach § 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Weil die
Öffentlichkeit bereits in der vorherigen Auslegung die Möglichkeit hatte, sich
eingehend mit dem Planungsziel der Gemeinde zu befassen und die Planunterlagen
von vergleichsweise geringem Umfang sind, wird empfohlen, die Dauer der
Auslegung und die Frist zur Stellungnahme i.S.d. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf
zwei Wochen zu verkürzen.
Innerhalb
einer Frist von zwei Wochen können sich die Öffentlichkeit und die Träger
öffentlicher Belange über die Änderung ausreichend informieren und es bleibt
anschließend noch genügend Zeit, um substantiiert Stellung zu nehmen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und von
der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren
billigt der Gemeinderat den vom Planungsverband
Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), Arnulfstraße 60, 80335 München ausgearbeiteten Plan zum Bebauungsplan
„Photovoltaik Hirschvogel“ in der Fassung vom 18.05.2022 und die diesbezügliche Begründung nebst
Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 mit den jeweils beschlossenen
Änderungen. Dieser Plan zum Bebauungsplan „Photovoltaik
Hirschvogel“, diese
Begründung nebst Umweltbericht, sowie das Gutachten der Kling Consult GmbH und
die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 23.06.2020 sind nach Maßgabe des
§ 4a Abs. 3 Baugesetzbuch für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen;
die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.