Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel und Holzrohstoffe – Fl.Nr. 2946/7 Gemarkung Denklingen – Industriestraße
Vorlage
01/2022/2412
Aktenzeichen
6024.01-44250
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2946/7 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für Gewerbe vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert nach § 35 Abs. 1 BauGB.

 

Die Darstellung des Flächennutzungsplans weist zwar ein Gewerbegebiet aus, räumt jedoch allein noch kein Baurecht ein (siehe auch E-Mail des Landratsamtes vom 19.10.2017)

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist (nicht) zu erteilen.