Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau einer 2. Wohneinheit in das best. Ober- und Dachgeschoss - Fl.Nr. 31 Gemarkung Dienhausen – Weihertalstraße 10
Vorlage
01/2022/2416
Aktenzeichen
6024.03-44553
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 31 der Gemarkung Dienhausen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 5 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gebäude besteht bereits.

 

Der Bauantragsmappe liegt ein Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen bei.

Die Prüfung der Abstandsflächen liegt in der Zuständigkeit des Landratsamtes.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. Auf den Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsflächen wird verwiesen.