Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2021 gemäß Art.102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2022/2438
Aktenzeichen
9520-44585
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wird mit den heute vorgelegten Unterlagen erledigt.
Beschluss:
---------