Betreff
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz – Fl.Nr. 292 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 44
Vorlage
01/2022/2440
Aktenzeichen
3241-44599
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 292 der Gemarkung Denklingen wurde ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz eingereicht.

 

Es wird die Beseitigung des verbliebenen Gebäudeteils eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens nach Großbrand beantragt.

 

Begründung:

Entsprechend gutachtlicher Stellungnahme der Riesemann Ingenieur GmbH vom 26.04.2022 ist die Standsicherheit des Gebäudes nach Brandeinwirkung nicht mehr gewährleistet.

 

Beschluss:

 

Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist zu erteilen.