Betreff
Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz – Fl.Nr. 292 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 44
Vorlage
01/2022/2440
Aktenzeichen
3241-44599
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 292 der Gemarkung Denklingen
wurde ein Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz eingereicht.
Es wird die Beseitigung des verbliebenen
Gebäudeteils eines ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesens nach Großbrand beantragt.
Begründung:
Entsprechend gutachtlicher Stellungnahme
der Riesemann Ingenieur GmbH vom 26.04.2022 ist die Standsicherheit des
Gebäudes nach Brandeinwirkung nicht mehr gewährleistet.
Beschluss:
Die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist zu erteilen.