Betreff
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Flächennutzungsplanänderung; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge;
Vorlage
01/2022/2441
Aktenzeichen
6100-42936
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat am 09.09.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 21.07.2021, gebilligt in der Sitzung vom 21.07.2021) im Rathaus Denklingen vom 22.07.2021 bis 01.09.2021 statt.

Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit E-Mail vom 22.07.2021 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 21.07.2021 bis zum 01.09.2021 gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung vom 06.04.2022 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

 

Ebenfalls mit Beschluss vom 06.04.2022 wurde der überarbeitete Entwurf gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 19.04.2022 bis 19.05.2022 statt.

 

Mit E-Mail vom 07.04.2022 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 06.04.2022 bis zum 19.05.2022 gemäß § 4 (2) BauGB Stellung zu nehmen.

 

Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Regionaler Planungsverband München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Im Rahmen der Beteiligung der Bürger ist keine Stellungnahme eingegangen.

 

Von folgenden 17 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen abgegeben:

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 11.05.2022

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 09.05.2022

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 13.04.2022

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 14.04.2022

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 27.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 28.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 03.05.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 20.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 11.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 29.04.2022

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 13.05.2022

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 30.05.2022

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 25.04.2022

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 10.05.2022

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.05.2022

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 29.04.2022

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 08.04.2022

 

 

Folgende 14 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 11.05.2022

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, E-Mail vom 09.05.2022

-     Gemeinde Osterzell, Stellungnahme vom 14.04.2022

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, E-Mail vom 27.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 28.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 20.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 11.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 29.04.2022

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 30.05.2022

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 25.04.2022

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 10.05.2022

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 11.05.2022

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB, E-Mail vom 29.04.2022

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 08.04.2022

 

Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 3 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 13.04.2022

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 03.05.2022

-     Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 13.05.2022

 

 

Zur Information: Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 32 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q, München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A   Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Es ist keine Stellungnahmen eingegangen.

 

 

B   Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C   Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

 

1) DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 13.04.2022

 

Wortlaut der Stellungnahme:

 

Die DB AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG und DB Energie GmbH bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Bauvoranfrage.

 

Gegen die geplante Bauleitplanung bestehen bei Beachtung und Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen/Auflagen und Hinweise aus Sicht der DB AG und ihrer Konzernunternehmen keine Bedenken.

 

Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 19.08.2021 TÖB-MÜN-21-109685 (CR.R 04-S(E1)BD), welche im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurde. Die Stellungnahme ist nach wie vor gültig und zwingend zu beachten.

 

Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Beschluss zu übersenden.

 

+++ Datenschutzhinweis: Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die in Stellungnahmen des DB Konzerns enthaltenen personenbezogenen Daten von DB Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Vor- und Nachname, Unterschriften, Telefon, E-Mail-Adresse, Postanschrift) vor der öffentlichen Auslegung (insbesondere im Internet) geschwärzt werden müssen. +++

 

*** NEU bei DB Immobilien ***

Chatbot Petra steht Ihnen bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Beteiligungen der DB bei  Bauantrags- / Planungs- und Kabelauskunftsverfahren ab sofort gerne zur Verfügung. 

Nutzen Sie dafür folgenden Link oder den QR Code:   

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Für Rückfragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht zu wenden.

 

 

Abwägung:

Die Hinweise aus der Stellungnahme vom 19.08.2021 werden zur Kenntnis genommen. Diese betreffen den nachfolgenden Bebauungsplan.

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, E-Mail vom 03.05.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Es wird gebeten, nach Möglichkeit noch zu der in der Stellungnahme angesprochenen Altauffüllung Stellung zu beziehen und mitzuteilen, ob Kenntnisse zur Genese etc. vorhanden sind. Auch wenn die Altauffüllung durch einen Weg vom Geltungsbereich getrennt ist, ist nicht auszuschließen, dass Beeinträchtigungen durch Deponiegas die PV-Nutzung beeinträchtigt.

 

Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems (ABuDIS) für den Landkreis Landsberg am Lech sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf die Wirkungsbereiche Boden – Mensch und Boden – Grundwasser in den Geltungsbereichen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Auffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 und § 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall- /Bodenschutzbehörde gemäß § 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 30 BayAbfG i. V. m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde abzustimmen.

In diesem Zusammenhang wird gebeten, hinsichtlich einer auf dem angrenzenden Grundstück Fl.Nr. 1316 befindlichen Grubenverfüllung Erkenntnisse zur Genese mitzuteilen (s. Kartenausschnitt i. Anhang).

 

 

 

Abwägung:

Der Gemeinde liegen keine Kenntnisse zu der Verfüllung vor.

Für die Verlegung der Kabel müssen Gräben ausgehoben werden. Werden dabei Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit festgestellt, wird die untere Abfall- /Bodenschutzbehörde informiert.

 

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Diese betrifft den nachfolgenden Bebauungsplan. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.

 

 

3) Lechwerke AG, Augsburg, E-Mail vom 13.05.2022

 

Wortlaut der Stellungahme:

 

Gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.

Bestehende 1-kV-Kabelleitungen

Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 

Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Allgemeiner Hinweis

Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.

Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Buchloe Kontakt aufzunehmen.

Betriebsstelle Buchloe
Bahnhofstraße 13
86807 Buchloe
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Sebastian Holzer
Tel. 08241/5002-386
E-Mail:
sebastian.holzer@lew-verteilnetz.de

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden.

Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes einverstanden.

Abwägung:

Die Kabel verlaufen außerhalb des Änderungsbereichs des Flächennutzungsplanes.

Die Ausführungen betreffen den nachfolgen Bebauungsplan.

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht erforderlich.