Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Tektur; Errichtung von zwei Türmen für ein kamarabasiertes Vogelerkennungssystem mit Überwachungs- und Abschaltfunktion – Fl.Nr. 498 Gemarkung Dienhausen – Staatswald
Vorlage
01/2022/2456
Aktenzeichen
Dieser Bauantrag dient dem Vorhaben „Errichtung von zwei Türmen für ein kamerabasiertes Vogelerkennu
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 498 der Gemarkung Dienhausen wurde die Tektur zu o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, weil es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dient. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Zufahrt geschieht über private Forststraßen des Freistaates Bayern.

 

Über dieses Vorhaben wurde bereits mit Beschluss vom 08.09.2021 und 12.10.2021 wie folgt beschlossen:

 

Der Gemeinderat hat am 08.09.2021 beschlossen, dass das Einvernehmen hierzu zu verweigern ist.

 

Mit Schreiben vom 12.10.2021 fordert das Landratsamt Landsberg am Lech die Gemeinde Denklingen auf, das Einvernehmen zu erteilen. Auf die diesbezügliche Begründung im angegebenen Schreiben wird verwiesen.

 

Mit Beschluss vom 20.10.2021 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

Hinweis: Dieser Bauantrag dient dem Vorhaben „Errichtung von zwei Türmen für ein kamerabasiertes Vogelerkennungssystem mit Überwachungs- und Abschaltfunktion in der Gemeinde Fuchstal“. Insgesamt sind zwei dieser Masten vorgesehen. Einer davon befindet sich in der Gemeinde Denklingen und einer in der Gemeinde Fuchstal. Die Kriterien zur Auswahl der Standorte, welche vom ausgewählten Kamerahersteller vorgegeben werden, lassen keine Alternativen zu. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Sonnenstand (Minimierung Blendung), Ausrichtung und Abstände zu den geplanten Windenergieanlagen, Topographie, Zugänglichkeit und somit Minimierung des Eingriffs. Mit dem Bauamt im Landratsamt (Herr Neupert) wurde abstimmt, dass es einen Bauantrag für beide Standorte geben soll, auch wenn sie in zwei unterschiedlichen Gemeinden platziert sind. Wir als Gemeinde Denklingen entscheiden somit nur über den Kameramast innerhalb Ihrer Gemeinde (Standort Süd) und die Gemeinde Fuchstal nur über den Kameramasten innerhalb deren Gemeinde.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur ist zu erteilen.