Betreff
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
Vorlage
01/2022/2495
Aktenzeichen
0280-4899
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Diese vierte Änderungssatzung soll der Klarstellung dahingehend dienen, dass eine Grabnutzungsgebühr während ihrer Gültigkeitsdauer nicht mehr verändert wird, auch wenn die Grabgröße während dieses Zeitraumes geändert wird. Das war auch bisherige Verwaltungsübung so, die darauf beruht, dass die Grabnutzungsgebühr zu Beginn dieses Zeitraumes im Gesamten fällig wird und hierfür in der Satzung ein Maßstab (Grabfläche) festgelegt worden ist.

 

Die aktuelle Gesamtfassung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen kann auf der Webseite https://www.denklingen.de/fileadmin/denklingen/Dateien/Satzungen/Friedhofsgebuehrensatzung.pdf eingesehen werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

 

vom ……………………..

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 12.04.2019, wird wie folgt geändert:

 

In § 5 wird nach Abs. 2 Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:

 

„Ändert sich die Grabgröße während des Zeitraumes, für den die Grabnutzungsgebühr entrichtet worden ist, erfolgt für diesen Zeitraum keine Veränderung der Grabnutzungsgebühr.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ………………………

 

 

Andreas Braunegger

Erster Bürgermeister