Sachverhalt:
Im Verfahren § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wurden die Fristen für die Bekanntmachung/Auslegung nicht korrekt eingehalten.
Dieser Verfahrensfehler ist gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS. 1 BauGB beachtlich.
Im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 BauGB waren keine Stellungnahmen eingegangen die einer erneuten Auslegung bedurft hätten.
In der Sitzung vom 22.06.2022 stellte der Gemeinderat den Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2022 fest.
Wegen des beschriebenen Verfahrensfehlers war das Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB nun mit Entwurf in der Fassung vom 20.04.2022 zu wiederholen.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist erneut keine Stellungnahme eingegangen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren
nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen
eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den
Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und
Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2022 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.
Nach Genehmigung ist der
Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich
der sonst üblichen Hinweise.