Betreff
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB; Wiederholung des Feststellungsbeschlusses
Vorlage
01/2022/2525
Aktenzeichen
6100-42366
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Verfahren § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wurden die Fristen für die Bekanntmachung/Auslegung nicht korrekt eingehalten.

Dieser Verfahrensfehler ist gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS. 1 BauGB beachtlich.

 

Im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 BauGB waren keine Stellungnahmen eingegangen die einer erneuten Auslegung bedurft hätten.

In der Sitzung vom 22.06.2022 stellte der Gemeinderat den Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2022 fest.

Wegen des beschriebenen Verfahrensfehlers war das Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB nun mit Entwurf in der Fassung vom 20.04.2022 zu wiederholen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit ist erneut keine Stellungnahme eingegangen.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 30. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2022 fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

 

Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.