Sachverhalt:
Im Verfahren § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
wurden die Fristen für die Bekanntmachung/Auslegung nicht korrekt eingehalten.
Dieser Verfahrensfehler ist gem. § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS. 1 BauGB beachtlich.
Der Bebauungsplan war aufgrund der Stellungnahme
der der Ingenieurbüro Sing GmbH vom 28.04.2022 nochmals zu ändern. Der
geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom
18.05.2022 sowie die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und das
Bodengutachten wurden nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und
Stellungnahmen eingeholt. Die Auslegung erfolgt in verkürzter Weise. Nach § 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme wurden auf 2 Wochen verkürzt.
Das Verfahren nach § 4a BauGB konnte den
o.g. Verfahrensfehler nicht heilen, da die Auslegung nur in verkürzter
Auslegung erfolgte und die Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten
Teilen abgegeben werden konnten.
Wegen des beschriebenen Verfahrensfehlers
ist das Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB nun mit Entwurf in der Fassung vom
18.05.2022 zu wiederholen.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung der
Öffentlichkeit ist erneut keine Stellungnahme eingegangen.
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer
erneuten Auslegung bedürfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des
Bebauungsplanes „Photovoltaik – Hirschvogel“ einschließlich Festsetzungen und
Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2022, wiederholt als Satzung. Als
Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das
Bodengutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche
Relevanzprüfung beigefügt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszufertigen und bekannt zu machen.