Sachverhalt:

 

Im Verfahren § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wurden die Fristen für die Bekanntmachung/Auslegung nicht korrekt eingehalten.

Dieser Verfahrensfehler ist gem. § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HS. 1 BauGB beachtlich.

 

Der Bebauungsplan war aufgrund der Stellungnahme der der Ingenieurbüro Sing GmbH vom 28.04.2022 nochmals zu ändern. Der geänderte Planentwurf inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.05.2022 sowie die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung und das Bodengutachten wurden nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt und Stellungnahmen eingeholt. Die Auslegung erfolgt in verkürzter Weise. Nach § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf 2 Wochen verkürzt.

 

Das Verfahren nach § 4a BauGB konnte den o.g. Verfahrensfehler nicht heilen, da die Auslegung nur in verkürzter Auslegung erfolgte und die Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden konnten.

Wegen des beschriebenen Verfahrensfehlers ist das Verfahren § 3 Abs. 2 BauGB nun mit Entwurf in der Fassung vom 18.05.2022 zu wiederholen.

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit ist erneut keine Stellungnahme eingegangen.

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „Photovoltaik – Hirschvogel“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 27.07.2022, wiederholt als Satzung. Als Anlagen sind der Umweltbericht, die zusammenfassende Erklärung sowie das Bodengutachten der Kling Consult GmbH und die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung beigefügt.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes auszufertigen und bekannt zu machen.