Betreff
Erste Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2022/2564
Aktenzeichen
6102-44774
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Halde II“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung mit erneuter Auslegung veranlassen würde (siehe Tagesordnungspunkt „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen/Beschlussvorschläge“).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die erste Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“ in der Fassung vom 28.09.2022, unter Einarbeitung der Beschlüsse zu den Stellungnahmen, redaktionell ergänzt am 18.01.2023 als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.