Sachverhalt:
Hinsichtlich der ersten Änderung des Bebauungsplanes „Unter der Halde II“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung mit erneuter Auslegung veranlassen würde (siehe Tagesordnungspunkt „Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen/Beschlussvorschläge“).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) die erste Änderung des Bebauungsplans „Unter der Halde II“ in der Fassung
vom 28.09.2022, unter Einarbeitung der Beschlüsse zu den Stellungnahmen,
redaktionell ergänzt am 18.01.2023 als Satzung und die Begründung hierzu.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan auszufertigen und bekannt zu machen.