Betreff
Errichtung einer Notstromversorgung beim Brunnen Stubental
Vorlage
01/2022/2566
Aktenzeichen
8631-44995
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aus folgenden Gründen ist es erforderlich eine neue Notstromversorgung beim Brunnen Stubental anzuschaffen:

 

·         Das bisher hierfür vorgesehene Notstromaggregat wird wohl aufgrund der Frequenzschwankungen bei einem längeren Betrieb die moderne Elektronik der Wasserversorgungsanlage zerstören.

·         Das allgemeine Raten, für einen Blackout in allen Bereichen gerüstet zu sein, erfordert, den Wasserkunden eine starke und zuverlässige Netzersatzanlage zur Verfügung zu stellen.

·         Die Stadt Schongau mit ihren 3 Brunnen auf dem Gemeindegebiet, die zu einem Teil für die Zusatzversorgung der Gemeinde Denklingen zur Verfügung stehen, wird ihre Netzersatzanlage auch erst 2023 planen und ausschreiben.

 

Deshalb wurde von der Gemeindeverwaltung Folgendes veranlasst:

 

·         Erstellung eines Konzeptes nebst Kostenermittlung für den Zuschussgeber durch das Ingenieurbüro Metzker (www.ib-metzker.eu): Erläuterung der Maßnahme inkl. Darstellung der Verbesserung der Versorgungssituation durch die Notstromversorgung; Übersicht über die Wasserversorgungsanlage inkl. Plandarstellung und/oder Systemskizze; Einsatzort des gepl. Notstromaggregates mit Ermittlung der Aggregatsgröße 

·         Einreichung der Zuschussunterlagen und Beantragung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns

·         Erläuterung des Ingenieurbüros Metzker zu den Kosten:

„ich habe versucht, Sie (Landesamt für Umwelt) telefonisch zu erreichen bzgl. der Anfrage von Herrn Hartmann (Gemeinde Denklingen), Angebote zu den Kosten vorzulegen. Dies war unser erster Gedanke, aber z.B. bei Gasaggregaten sind die Ansprechpartner sehr dünn gesät – bzw. vor Weihnachten nicht mal telefonisch erreichbar. Aus diesem Grund haben wir die Kosten über vergleichbare Ausschreibungen und Abwicklungen aus den letzten zwei Jahren in unsere Kosteneinschätzung eingearbeitet. Wir haben z.B. die WG Vierseenland (Herrn …), Gemeinde Taufkirchen (Frau …) in den Umsetzungen unterstützt – mit ähnlicher Vorgehensweise. Zunächst Kosten klassisch im Sinne der HOAI eingeschätzt, dann Entwürfe gemeinsam ausgearbeitet, Angebotseinholung mit neutralen Leistungsverzeichnissen und Objektüberwachung. Dies gilt für unsere ausgearbeiteten Konzepte (Vorplanung) für die Gemeinde Denklingen wie auch parallel zu zwei Aggregaten für die Stadt Landau a.d.Isar. Da wir keine „Angebote“ vorlegen können – sende ich Ihnen hiermit meine Kostenermittlung in Excel zu, aus der dann die diversen Titel für das „Aggregat“ (also ohne Bau, Rückbau Bestand, Regie) abgeleitet werden können.“

·         Der Zuschussgeber, das Bayerische Landesamt für Umwelt aus Hof/Saale, hat daraufhin Folgendes mitgeteilt:

o   Der geprüfte Antrag wurde per E-Mail vom 21.12.2022 an das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bitte um Anteilsfinanzierung im Rahmen des WasSG übersendet.

o   Hiermit erteilen wir für die Maßnahme die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies beinhaltet nicht die Aussage, ob und wann mit einer Anteilsfinanzierung zu rechnen ist. Wir bitten Sie, die weiter erforderlichen Arbeiten sowie die Ausschreibung der Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Denklingen durchzuführen.

 

Beschluss:

 

Das Ingenieurbüro Metzker ist der Auftrag zu erteilen, die Zuschussbedingungen vollinhaltlich zu beachten, die Netzersatzanlage für den Brunnen Stubental auszuschreiben und anschließend einen Vergabevorschlag zu erarbeiten. Dieser Beschluss steht unter der Auflage, dass das Wasser bei einem Betrieb mit dieser Netzersatzanlage auch beim Verbraucher ankommt und aufgrund der fehlenden Stromversorgung nicht durch die Druckminderschächte mit ihren elektrischen Reglern fließen kann.