Sachverhalt:
Aus folgenden Gründen ist es erforderlich eine neue Notstromversorgung beim Brunnen Stubental anzuschaffen:
·
Das bisher hierfür vorgesehene Notstromaggregat
wird wohl aufgrund der Frequenzschwankungen bei einem längeren Betrieb die
moderne Elektronik der Wasserversorgungsanlage zerstören.
·
Das allgemeine Raten, für einen Blackout in
allen Bereichen gerüstet zu sein, erfordert, den Wasserkunden eine starke und
zuverlässige Netzersatzanlage zur Verfügung zu stellen.
· Die Stadt Schongau mit ihren 3 Brunnen auf dem Gemeindegebiet, die zu einem Teil für die Zusatzversorgung der Gemeinde Denklingen zur Verfügung stehen, wird ihre Netzersatzanlage auch erst 2023 planen und ausschreiben.
Deshalb wurde von der Gemeindeverwaltung Folgendes veranlasst:
·
Erstellung eines Konzeptes nebst
Kostenermittlung für den Zuschussgeber durch das Ingenieurbüro Metzker (www.ib-metzker.eu): Erläuterung der
Maßnahme inkl. Darstellung der Verbesserung der Versorgungssituation durch die
Notstromversorgung; Übersicht über die Wasserversorgungsanlage inkl.
Plandarstellung und/oder Systemskizze; Einsatzort des gepl. Notstromaggregates
mit Ermittlung der Aggregatsgröße
·
Einreichung der Zuschussunterlagen und
Beantragung des Vorzeitigen Maßnahmenbeginns
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Erläuterung des Ingenieurbüros Metzker zu den
Kosten:
„ich habe versucht, Sie (Landesamt für Umwelt) telefonisch zu erreichen
bzgl. der Anfrage von Herrn Hartmann (Gemeinde Denklingen), Angebote zu den
Kosten vorzulegen. Dies war unser erster Gedanke, aber z.B. bei Gasaggregaten
sind die Ansprechpartner sehr dünn gesät – bzw. vor Weihnachten nicht mal telefonisch
erreichbar. Aus diesem Grund haben wir die Kosten über vergleichbare
Ausschreibungen und Abwicklungen aus den letzten zwei Jahren in unsere
Kosteneinschätzung eingearbeitet. Wir haben z.B. die WG Vierseenland (Herrn …),
Gemeinde Taufkirchen (Frau …) in den Umsetzungen unterstützt – mit ähnlicher
Vorgehensweise. Zunächst Kosten klassisch im Sinne der HOAI eingeschätzt, dann
Entwürfe gemeinsam ausgearbeitet, Angebotseinholung mit neutralen
Leistungsverzeichnissen und Objektüberwachung. Dies gilt für unsere
ausgearbeiteten Konzepte (Vorplanung) für die Gemeinde Denklingen wie auch
parallel zu zwei Aggregaten für die Stadt Landau a.d.Isar. Da wir keine
„Angebote“ vorlegen können – sende ich Ihnen hiermit meine Kostenermittlung in
Excel zu, aus der dann die diversen Titel für das „Aggregat“ (also ohne Bau,
Rückbau Bestand, Regie) abgeleitet werden können.“
·
Der Zuschussgeber, das Bayerische Landesamt für
Umwelt aus Hof/Saale, hat daraufhin Folgendes mitgeteilt:
o
Der geprüfte Antrag wurde per E-Mail vom
21.12.2022 an das zuständige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) mit der Bitte um Anteilsfinanzierung im Rahmen des
WasSG übersendet.
o Hiermit erteilen wir für die Maßnahme die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dies beinhaltet nicht die Aussage, ob und wann mit einer Anteilsfinanzierung zu rechnen ist. Wir bitten Sie, die weiter erforderlichen Arbeiten sowie die Ausschreibung der Maßnahme gemäß den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Denklingen durchzuführen.
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Metzker ist der Auftrag zu erteilen, die Zuschussbedingungen vollinhaltlich zu beachten, die Netzersatzanlage für den Brunnen Stubental auszuschreiben und anschließend einen Vergabevorschlag zu erarbeiten. Dieser Beschluss steht unter der Auflage, dass das Wasser bei einem Betrieb mit dieser Netzersatzanlage auch beim Verbraucher ankommt und aufgrund der fehlenden Stromversorgung nicht durch die Druckminderschächte mit ihren elektrischen Reglern fließen kann.