Sachverhalt:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen vom 27.07.2022).
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 35. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.01.2023 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.
Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.
Nach Genehmigung ist der
Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich
der sonst üblichen Hinweise.