Betreff
Neubau der Kindertagesstätte Hauptstraße 29 - Dringliche Anordnung
Vorlage
01/2023/2576
Aktenzeichen
4233-44115
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

I.

 

  • Siehe beiliegende Dokumente

·         Auf Basis des aktuellen Baustellenfortschritts und der weiteren Terminlage sowie der nötigen Schnittstellenabhängigkeiten bei der Fertigstellung der Wandoberflächen und weiterer Feinausbaugewerke, war eine Entscheidung objektiv dringlich.

 

II.

 

Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung: „Der erste Bürgermeister ist befugt, an Stelle des Gemeinderats oder eines Ausschusses dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem Gemeinderat oder dem Ausschuss in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben.“

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Annahme des Angebots der Fa. Betonretusche durch den Ersten Bürgermeister und stimmt dieser zu. Gleichzeitig stellt er fest, dass dies keinen finanziellen Mehraufwand bedeutet.