Sachverhalt:
Die
Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik - Salger“ auf dem Flurstück 2829 der Gemarkung Denklingen hat den Zweck ein
Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu
schaffen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Photovoltaik –
Salger“.
Das
Aufstellungsgebiet (Fl.Nr. 2829 der Gemarkung Denklingen) liegt südwestlich der
Bahnlinie im südöstlichen Anschluss an die bebaute Flurnummern 2829/2
(Lagerhalle) der Gemarkung Denklingen und nordöstlich des Bürger- und
Vereinszentrum.
Die
betroffene Fläche ist nachfolgend rot markiert dargestellt:
Auf
dieser Fläche soll im Bebauungsplan ein Sondergebiet (SO) für
Freiflächenphotovoltaikanlagen (§§ 1 Abs. 2 Nr. 10, 11 BauNVO) ausgewiesen
werden.
Die
Planungsarbeiten werden vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
(PV), Arnulfstraße 60, 80335 München
ausgearbeitet.