Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Bergehalle auf dem Flurstück 256 der Gemarkung Epfach
Vorlage
01/2023/2588/1
Aktenzeichen
6024.02-45222
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl. Nr. 256 der Gemarkung Epfach wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts Anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist grundsätzlich privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche. Eine Wasserversorgung und eine Abwasserbeseitigung stehen nicht zur Verfügung, sind aber auch nicht notwendig.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.