Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 5 |
Erwerb des
Grundstücks Fl.Nr. 1297/12 der Gemarkung Denklingen durch Barbara und Hans
Britzger - Messungsanerkennung und Auflassung |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr.
Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 15.09.2022, URNr. R 702/2022 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der
Gemeinderat stellt fest, dass das Flurstück 1297/12 der Gemarkung Denklingen
mit einer Fläche von 252 m² zum Preis von 240,00 Euro / m² verkauft worden ist.
Abstimmung: Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
TOP 6 |
Verbriefungsanerkenntnis
- Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 196/49 der Gemarkung Epfach - Käuferin: Uznik
Marina |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick
Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2022, URNr. S 980/2022 wird genehmigt.
Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat
stellt fest, dass aus dem Flurstück 196/49 der Gemarkung Epfach eine Teilfläche
von 28 m² zum Preis von 200,00 Euro / m² verkauft wird.
Abstimmung: Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
TOP 7 |
Antrag der
Bernhard Glück GmbH auf Erwerb des Flurstücks 1757 der Gemarkung Denklingen |
Sachverhalt:
·
Beiliegendes Antragsschreiben
·
Beiliegender Lageplan aus dem Geografischen
Informationssystem der Gemeinde Denklingen
·
Aus folgenden Gründen spricht nichts gegen einen Verkauf:
o Die benachbarten
Grundstücke Fl. Nrn. 1766, 1758 und 1756 stehen im Eigentum der Antragstellerin
o
Das Flurstück 2233 steht im Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland und ist durch einen neuen Feldweg erschlossen.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt diesen Verkauf.
Er stellt fest, dass die Grundstücksgröße 1.144 m² beträgt. Der Verkauf ist im
Vollzug des Art. 75 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
unter die Bedingung zu stellen, dass der Antragsteller auf seinen Kosten von
einem vereidigten Sachverständigen den Wert des Grundstücks ermitteln lässt und
das Ergebnis der Wertermittlung den Kaufpreis darstellen wird.
Abstimmung: Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
TOP 10 |
Festplatz
auf dem Gelände des Bürger- und Vereinszentrums - Humusarbeiten - Zustimmung
zu den Kosten |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von
folgenden Unterlagen:
- Rechnung der Fa. Kölbl
vom
- Anmeldung der
Mehrkosten der Fa. Kölbl vom 24.10.2022
Der Gemeinderat stimmt den diesbezüglichen
Ausgaben zu. Er nimmt dabei Bezug auf die Ausführungen des Herrn Brauneggers in
der Aussprache ohne Protokollführung in der letzten Gemeinderatssitzung.
Abstimmung: Ja 10 Nein 2 Anwesend 12
TOP 5 |
Verbriefungsanerkenntnis
- Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 345/2 der Gemarkung Denklingen -
Messungsanerkennung und Auflassung (Flurstücksbezeichnung neu: 345/15) |
Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr.
Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 13.10.2022, URNr. R 812/2022 wird
genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Käufer:
Stephan Friebe; Vorurkunde vom 28.10.2021; Kauffläche 247 m²; Kaufpreis 240,00
Euro / m²
Abstimmung: Ja 10 Nein 5 Anwesend 15
TOP 14 |
Verkauf der
ersten Bauplätze im Baugebiet "Hinterberg" |
Sachverhalt:
Die vorliegenden Bewerbungen ergeben sich
aus der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Liste.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass nur 1
Bewerber(-Paar) ohne Ausschlusskriterium geblieben ist. Es handelt sich um
Tobias Waibl und Katja Satzger aus Landsberg am Lech. Ihnen wird ihr
Lieblingsgrundstück Fl.Nr. 357/15 der Gemarkung Denklingen zugeteilt.
Aus Transparenzgründen wird am Punktesystem
festgehalten.
Die anderen Bewerber werden in die
Zuteilung aufgenommen sobald kein Ausschlusskriterium mehr vorliegt.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0 Anwesend 12
TOP 15 |
Baulandordnung
im Bereich des Flurstück 1/15 der Gemarkung Denklingen -
Verbriefungsanerkenntnis |
Sachverhalt:
In enger Abstimmung mit der Gemeinde
Denklingen hat die Familie Sporer die im beiliegenden „aktuellen Lageplan“
Vermessungssituation geschaffen. Die an die Privatstraße Fl.Nr. 1/15
angrenzenden Grundstücke benötigen für eine Bebaubarkeit keinen Bebauungsplan,
sodass von Seiten der Gemeinde Denklingen nur die Hinwirkung auf eine geordnete
Entwicklung verbleibt. Das wurde mit beiliegendem Vertrag erreicht.
- Die Gemeinde Denklingen
kümmert sich u. a. (vgl. beiliegende Urkunde) um Folgendes: Straßenbau,
Abwasserbeseitigungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Grunderwerb durch
Aneignung eines großen Teils der Fl.Nr. 1/15 der Gemarkung Denklingen,
Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung)
- Der Gemeinde Denklingen
dadurch entstehenden Kosten werden von der Familie Sporer vollständig
erstattet.
- Die Gemeinde Denklingen
erreicht eine ordnungsgemäße Erschließung mit der von ihr gewünschten
Qualität, die für die Betreuung der Anlagen notwendig ist. Die Familie
Sporer bekommt eine öffentliche Erschließung mit Schneeräumen,
Straßenbeleuchtung usw.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr.
Stefan Wohlrab in Buchloe vom 21.11.2022, UVZNr. 2685/2022/Ti, wird genehmigt.
Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0 Anwesend 12