Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2023/2591
Aktenzeichen
0241-45019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

 

TOP  5

Erwerb des Grundstücks Fl.Nr. 1297/12 der Gemarkung Denklingen durch Barbara und Hans Britzger - Messungsanerkennung und Auflassung

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 15.09.2022, URNr. R 702/2022 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass das Flurstück 1297/12 der Gemarkung Denklingen mit einer Fläche von 252 m² zum Preis von 240,00 Euro / m² verkauft worden ist.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  6

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 196/49  der Gemarkung Epfach - Käuferin: Uznik Marina

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Patrick Schneider in Landsberg am Lech vom 15.09.2022, URNr. S 980/2022 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Der Gemeinderat stellt fest, dass aus dem Flurstück 196/49 der Gemarkung Epfach eine Teilfläche von 28 m² zum Preis von 200,00 Euro / m² verkauft wird.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  7

Antrag der Bernhard Glück GmbH auf Erwerb des Flurstücks 1757 der Gemarkung Denklingen

 

Sachverhalt:

 

·         Beiliegendes Antragsschreiben

·         Beiliegender Lageplan aus dem Geografischen Informationssystem der Gemeinde Denklingen

·         Aus folgenden Gründen spricht nichts gegen einen Verkauf:

o   Die benachbarten Grundstücke Fl. Nrn. 1766, 1758 und 1756 stehen im Eigentum der Antragstellerin

o   Das Flurstück 2233 steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und ist durch einen neuen Feldweg erschlossen.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt diesen Verkauf. Er stellt fest, dass die Grundstücksgröße 1.144 m² beträgt. Der Verkauf ist im Vollzug des Art. 75 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern unter die Bedingung zu stellen, dass der Antragsteller auf seinen Kosten von einem vereidigten Sachverständigen den Wert des Grundstücks ermitteln lässt und das Ergebnis der Wertermittlung den Kaufpreis darstellen wird.

 

Abstimmung:   Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  10

Festplatz auf dem Gelände des Bürger- und Vereinszentrums - Humusarbeiten - Zustimmung zu den Kosten

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von folgenden Unterlagen:

 

  • Rechnung der Fa. Kölbl vom
  • Anmeldung der Mehrkosten der Fa. Kölbl vom 24.10.2022

 

Der Gemeinderat stimmt den diesbezüglichen Ausgaben zu. Er nimmt dabei Bezug auf die Ausführungen des Herrn Brauneggers in der Aussprache ohne Protokollführung in der letzten Gemeinderatssitzung.

 

Abstimmung:   Ja 10  Nein 2  Anwesend 12 

 

TOP  5

Verbriefungsanerkenntnis - Verkauf einer Teilfläche des Flurstücks 345/2 der Gemarkung Denklingen - Messungsanerkennung und Auflassung (Flurstücksbezeichnung neu: 345/15)

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Christoph Reymann in Landsberg am Lech vom 13.10.2022, URNr. R 812/2022 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor. Käufer: Stephan Friebe; Vorurkunde vom 28.10.2021; Kauffläche 247 m²; Kaufpreis 240,00 Euro / m²

 

Abstimmung:   Ja 10  Nein 5  Anwesend 15 

 

 

TOP  14

Verkauf der ersten Bauplätze im Baugebiet "Hinterberg"

 

Sachverhalt:

 

Die vorliegenden Bewerbungen ergeben sich aus der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Liste.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass nur 1 Bewerber(-Paar) ohne Ausschlusskriterium geblieben ist. Es handelt sich um Tobias Waibl und Katja Satzger aus Landsberg am Lech. Ihnen wird ihr Lieblingsgrundstück Fl.Nr. 357/15 der Gemarkung Denklingen zugeteilt.

 

Aus Transparenzgründen wird am Punktesystem festgehalten.

Die anderen Bewerber werden in die Zuteilung aufgenommen sobald kein Ausschlusskriterium mehr vorliegt.

 

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

TOP  15

Baulandordnung im Bereich des Flurstück 1/15 der Gemarkung Denklingen - Verbriefungsanerkenntnis

 

Sachverhalt:

 

In enger Abstimmung mit der Gemeinde Denklingen hat die Familie Sporer die im beiliegenden „aktuellen Lageplan“ Vermessungssituation geschaffen. Die an die Privatstraße Fl.Nr. 1/15 angrenzenden Grundstücke benötigen für eine Bebaubarkeit keinen Bebauungsplan, sodass von Seiten der Gemeinde Denklingen nur die Hinwirkung auf eine geordnete Entwicklung verbleibt. Das wurde mit beiliegendem Vertrag erreicht.

 

  • Die Gemeinde Denklingen kümmert sich u. a. (vgl. beiliegende Urkunde) um Folgendes: Straßenbau, Abwasserbeseitigungsanlagen, Wasserversorgungsanlagen, Grunderwerb durch Aneignung eines großen Teils der Fl.Nr. 1/15 der Gemarkung Denklingen, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung)

  • Der Gemeinde Denklingen dadurch entstehenden Kosten werden von der Familie Sporer vollständig erstattet.

  • Die Gemeinde Denklingen erreicht eine ordnungsgemäße Erschließung mit der von ihr gewünschten Qualität, die für die Betreuung der Anlagen notwendig ist. Die Familie Sporer bekommt eine öffentliche Erschließung mit Schneeräumen, Straßenbeleuchtung usw.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Dr. Stefan Wohlrab in Buchloe vom 21.11.2022, UVZNr. 2685/2022/Ti, wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:   Ja 12  Nein 0  Anwesend 12