Betreff
Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für das Jahr 2023
Vorlage
01/2023/2620
Aktenzeichen
930-45208
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die derzeit erhobene Benutzungsgebühr beträgt 1,16 €/m³. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³; dieser Betrag gilt aber nur für den Fall, dass der gegebene Fehlbetrag in einem Jahr zurückbezahlt wird. Folgende weitere Kalkulationsbeträge sind noch von Interesse: 1,08 €/m³ ohne Zurückzahlung von Fehlbetragsanteilen; 1,25 €/m³ bei Rückzahlung des Fehlbetrages innerhalb von 5 Jahren. Letzterer Betrag wird als neue Kanalbenutzungsgebühr empfohlen. Gleichwohl muss ein Auge auf folgende Entwicklungen geworfen werden:

·         Es konnte auch 2022 kein Überschuss zum Abbau der Fehlbeträge verzeichnet werden; vielmehr wurde der Fehlbetrag erhöht.

·         Ob die verkaufte Einleitungsmenge so hoch bleibt, ist fraglich.

·         Beim Abwasserzweckverband besteht die Hoffnung, dass die Umlagen wieder fallen werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt alle Buchungen, die Grundlage für die beiliegende Gebührenkalkulation waren, insbesondere die Abschreibungs- und Verzinsungsbuchungen, inkl. Zinssatz. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat folgende Satzung: 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen

 

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 25.06.2021, wird wie folgt geändert:

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

 

„Die Gebühr beträgt 1,25 € pro Kubikmeter Abwasser.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

 

Erster Bürgermeister