Sachverhalt:
Die derzeit erhobene Benutzungsgebühr beträgt 1,16 €/m³. Die nun kalkulierte Verbrauchsgebühr beträgt 1,87 €/m³; dieser Betrag gilt aber nur für den Fall, dass der gegebene Fehlbetrag in einem Jahr zurückbezahlt wird. Folgende weitere Kalkulationsbeträge sind noch von Interesse: 1,08 €/m³ ohne Zurückzahlung von Fehlbetragsanteilen; 1,25 €/m³ bei Rückzahlung des Fehlbetrages innerhalb von 5 Jahren. Letzterer Betrag wird als neue Kanalbenutzungsgebühr empfohlen. Gleichwohl muss ein Auge auf folgende Entwicklungen geworfen werden:
· Es konnte auch 2022 kein Überschuss zum Abbau der Fehlbeträge verzeichnet werden; vielmehr wurde der Fehlbetrag erhöht.
· Ob die verkaufte Einleitungsmenge so hoch bleibt, ist fraglich.
· Beim Abwasserzweckverband besteht die Hoffnung, dass die Umlagen wieder fallen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt alle Buchungen, die Grundlage für die beiliegende Gebührenkalkulation waren, insbesondere die Abschreibungs- und Verzinsungsbuchungen, inkl. Zinssatz. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die
Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 25.06.2021, wird
wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 1,25 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister