Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 265/5 der Gemarkung
Denklingen wurde bereits im März 2022 eine Bauvoranfrage für o.g. Vorhaben
eingereicht. Hierfür wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt (siehe Sitzung
vom 23.03.2022, TOP 8).
Ebenfalls wurde bereits 2013 eine
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses durch das Landratsamt
genehmigt (siehe Anhang).
Die Bauvoranfrage vom März 2022 wurde mit
Schreiben des Landratsamtes vom 09.08.2022 abgelehnt (siehe Anlage).
Die Planung wurde nun nochmals angepasst.
Das Landratsamt befürwortet nun diese angepasste Bebauung (siehe Schreiben vom
11.04.2023).
Die Gemeinde wird zur erneuten Behandlung
der Bauvoranfrage gebeten.
Im Zuge der Erstellung eines Schnurgerüstes
im November 2022 gingen von mehreren Nachbarn Schreiben bei der Gemeinde zu
diesem Bauvorhaben ein. Die geschilderte Problematik wird nun durch die
Anpassung der Bauunterlagen zur Beschlussfassung mit vorgelegt (siehe Anhang).
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen
wird weiterhin eingehalten.
Das Vorhaben liegt nicht im
Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).
Die gesicherte Erschließung wurde durch das
Landratsamt nochmals überprüft.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.