Sachverhalt:
Schreiben des Landratsamtes Landsberg am Lech vom 15.05.2023:
„Sofern die
Wasserversorgung über die neuen Brunnen im Stubental und Heiliggeistspitalwald
erfolgt und die ehemaligen Brunnen nicht mehr der Trinkwasserversorgung dienen,
sind die Wasserschutzgebiete von Amts wegen aufzuheben. Teilen sie bitte mit,
ob das zwischenzeitlich der Fall ist.
Für den
Brunnen Dienhausen, FI. Nr. 43/2, Gemarkung Dienhausen, ist eine Erklärung
abzugeben, dass auf die bewilligte Trinkwasserförderung gemäß Bescheid vom
29.11.2011 verzichtet wird. Ansonsten muss die Bewilligung mit
kostenpflichtigen Bescheid zurückgenommen werden.
Der Brunnen
ist zu verfüllen. Hierfür ist eine wasserrechtliche beschränkte Erlaubnis zu
beantragen. Dem Antrag ist ein Verfüllplan beizulegen.
Für den
Denklinger Brunnen, FI. Nr. 456, Gemarkung Denklingen, ist die Bewilligung
bereits seit langem ausgelaufen, sodass es hierfür keiner Erklärung bedarf.
Bitte teilen Sie uns mit, ob und ggf. wie der Brunnen weiter genutzt werden soll.”
Beschluss:
Die Fragen des Landratsamtes Landsberg am Lech sind wie folgt zu beantworten:
· Die Brunnen in Denklingen am Bachweg und der Brunnen Dienhausen auf der Fl.Nr. 43/2 der Gemarkung Dienhausen dienen nicht mehr Trinkwasserversorgung.
· In Bezug auf den Brunnen Dienhausen ist eine Erklärung abzugeben, dass auf die bewilligte Trinkwasserförderung gemäß Bescheid vom 29.11.2011 verzichtet wird.
· Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei einem Ingenieurbüro einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis nebst Verfüllplan für das Verfüllen des Brunnens Dienhausen erstellen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, dass die Erlaubnis vollzogen wird.
· Momentan ist es Ziel der Gemeinde Denklingen, den Förderbrunnen Denklingen als Wärmelieferant für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe zu nutzen, die Fernwärme für eine bestimmte Anzahl von Gebäuden liefern kann.