Sachverhalt:
Der Gemeinderat beschloss am 06.10.2021 was folgt: „Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, von den beschlossenen Richtlinien vorerst nicht abzuweichen und das Bezuschussungsverfahren für diese Maßnahme auf der Grundlage der zu gewährenden 20 % der Brutto-(Gesamt-)kosten fortzuführen. Nach Kenntnis des endgültigen BAFA-Zuschusses und der Höhe der Schlussrechnung wird dieses Thema nochmals beraten.“
Der vorläufige Zuschuss der BAFA beträgt 32.034,00 Euro. Der Zuschusssatz beträgt 45 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird vom Finanzamt zurückerstattet. Der Zuschuss gemäß den gemeindlichen Richtlinien beträgt 20 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer. Die Höhe des BAFA-Zuschusses ist egal, weil dieser bei der gemeindlichen Berechnung nicht berücksichtigt wird.
Da die Gesamtkosten mit Mehrwertsteuer 90.472,20 Euro und ohne Mehrwertsteuer 76.027,06 Euro betragen, würde in Anwendung der gemeindlichen Zuschussrichtlinien der gemeindliche Zuschuss 20 % von 76.027,06 Euro = 15.205,41 Euro betragen.
Es errechnet sich folgende Finanzierung:
Gesamtkosten |
90.472,20
€ |
./.
Erstattung Umsatzsteuer Finanzamt |
14.445,14
€ |
./.
BAFA-Zuschuss (mindestens) |
32.034,00
€ |
./.
Zuschuss Gemeinde Denklingen |
15.205,41
€ |
Eigenanteil
Haus der Vereine GbR |
28.787,65
€ |
Beschluss:
Der oben errechnete Zuschuss wird gewährt. Der Gemeinderat stellt hierzu fest, dass aus Gleichbehandlungsgründen und aufgrund von Nachfolgeanträgen kein höherer Zuschuss gewährt werden kann; es ist zu bedenken, dass das zu bezuschussende Gebäude nicht im Eigentum der Gemeinde Denklingen steht.