Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2022 gemäß Art.102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2023/2661
Aktenzeichen
9520-44697
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wird mit den heute vorgelegten Unterlagen erledigt. Außerdem wird der Rechenschaftsbericht 2022 auf den Internetseiten der Gemeinde Denklingen veröffentlicht.

Beschluss:

 

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