Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer landw. Feldscheune für Maschinen, Erntegut und Hackschnitzel – Fl.Nr. 1121 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2023/2666
Aktenzeichen
6024.01-44381
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1121 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung für o.g. Bauvorhaben beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Mit Beschluss vom 23.03.2022, TOP 7 wurde zur Bauvoranfrage bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Genehmigung zur Bauvoranfrage durch das Landratsamt erfolgte mit Bescheid vom 18.04.2023.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

Die Prüfung der Privilegierung obliegt dem Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.