Sachverhalt:
Für die Fl.Nr. 1121 der Gemarkung
Denklingen wurde die Genehmigung für o.g. Bauvorhaben beantragt (Art. 68
BayBO).
Mit Beschluss vom 23.03.2022, TOP 7 wurde
zur Bauvoranfrage bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die
Genehmigung zur Bauvoranfrage durch das Landratsamt erfolgte mit Bescheid vom
18.04.2023.
Oben genanntes Vorhaben liegt im
Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes,
dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.
Die Prüfung der Privilegierung obliegt dem
Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert durch die
Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu
erteilen.