Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Technikgebäudes, eines 20-kV-Schalthauses im Umspannwerk Denklingen - Flurnummer: 2193/16, 2193/11 Gemarkung: Denklingen
Vorlage
01/2023/2667
Aktenzeichen
6024.01-45434
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2193/16 und 2193/11 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung des o.g. Bauvorhabens beantragt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für Versorgungsanlagen sowie Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die gesicherte Erschließung ist noch nachzuweisen. Diese erfolgt zum Grundstück der LEW Verteilnetz GmbH über einen privaten Weg der Uniper Kraftwerke GmbH.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung der gesicherten Erschließung erteilt.