Sachverhalt:
Der Entwurf der Baufibel vom
05.06.2023 lag den Gemeinderatsmitgliedern mit der Möglichkeit Änderungsanträge
und Einwände vorzubringen vor.
Redaktionelle Änderungen sowie
kleinere Anpassung wurden bereits überarbeitet und in der Fassung des Entwurfs
vom 26.06.2023 (überwiegend farblich markiert) eingearbeitet.
Des Weiteren sind folgende,
einzeln zu beschließende Anträge vorgebracht worden:
a)
Stabgitterzäune sind zuzulassen
b)
Garagen als Nebengebäude sind nur mit
den in der Baufibel für Hauptgebäude vorgesehenen Dachformen zulässig
c)
Steingärten oder Kunstrasen sind nicht
erlaubt
Für jedes Vorhaben (auch verfahrensfreie Vorhaben) innerhalb
des Sanierungsgebietes ist ein Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung
vorzulegen. Darüber hinaus ist bei jedem Bauvorhaben innerhalb des
Sanierungsgebietes ein Gestaltungsplan mit einzureichen, damit die Kriterien
aus der Baufibel geprüft werden können. Dies gilt ebenso für alle
verfahrensfreien Vorhaben (z.B. Zäune, Garagen, Gartenhütten, etc.).
Die Festsetzung von Mindestanforderungen (siehe Punkt 7 der Baufibel) macht aus verwaltungstechnischer Sicht keinen Sinn. Eine Prüfung ist deutlich erschwert bis teilweise nicht möglich. Ebenso wird mit einer Unterscheidung von Masterkriterien und weiteren Aspekten nicht das eigentliche Ziel erreicht, die Sanierungssatzung zu schärfen. Die Sanierungssatzung soll zukünftig ein geeignetes Instrument sein, um unter anderem auch die Belange des Bürgerentscheides zu berücksichtigen.
Beschluss:
Zu den folgenden Punkten werden
wie folgt, einzelne Beschlüsse gefasst:
- Den Überarbeiteten
Änderungen in der Fassung vom 26.06.2023 wird zugestimmt.
Abstimmung: (___/___)
a) Stabgitterzäune
sind zuzulassen – Abstimmung: (___/___)
b) Garagen
als Nebengebäude sind nur mit den in der Baufibel vorgesehenen Dachformen
zulässig – Abstimmung: (___/___)
c) Steingärten
oder Kunstrasen sind nicht erlaubt – Abstimmung: (___/___)
3.
Punkt 7. der Baufibel
(Mindestanforderungen) ist anzupassen. Als Anforderung soll gelten, dass alle
Aspekte erfüllt werden müssen. „Masterkriterien“ sind deshalb nicht
erforderlich.
Zukünftig
ist für jedes Bauvorhaben innerhalb des Sanierungsgebietes zusätzlich zum
Bauantrag ein Gestaltungsplan mit einzureichen. – Abstimmung: (___/___)
Weitere Punkte werden zur
Kenntnisnahme vorgelegt:
1.
Folgender Satz wird zur Konkretisierung
mit in die Baufibel aufgenommen:
„Bei Widersprüchen zu Regelungen in bestehenden
Bebauungsplänen gelten die Festsetzungen der Bebauungspläne.“
2.
Die
oben beschlossenen Änderungen werden vom Planungsverband in die Baufibel
eingearbeitet und in einer kommenden Sitzung zu folgender Beschlussfassung
vorgelegt:
„Erneuter Beschluss der Sanierungssatzung mit der Baufibel als Anhang
zur Konkretisierung der Sanierungsziele sowie Bekanntmachung der
Sanierungssatzung mit Baufibel als Anhang.“