Sachverhalt:
Gemäß
gegebenen Aufstellungs- und Änderungsbeschluss vom 06.09.2023 beabsichtigt die
Gemeinde Denklingen die Änderung des Bebauungsplanes nach
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren. Hier gelten die Vorschriften des
vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB kann demnach abgesehen
werden. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt.
Da die festgesetzte Gesamtgrundfläche aus beiden B-Plänen
voraussichtlich zwischen 20.000 qm und 70.000 qm betragen wird, ist eine
überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der Anlage 2 des BauGB genannten
Kriterien erforderlich mit der Einschätzung, dass der Bebauungsplan
voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Durch die Bebauungsplanänderung/ Zusammenfassung der
Bebauungspläne „Südlich der Epfacher Straße“ und „Egart“ soll eine
sinnvolle und geordnete Erweiterung des gewerblichen Betriebes, welcher im
Übergangsbereich der beiden Bebauungspläne liegt, angestrebt werden.
Hauptsächlich geht es um den Übergangsbereich zwischen den beiden
Bebauungsplänen (Grün- und Ausgleichsflächen) und einen in diesem Bereich
erforderlichen zusammenhängenden Bauraum. Die Höhen der Gebäude sollen nicht
angetastet werden. Die Geländehöhen sind ggf. anzupassen.
Der Änderungsbereich umfasst die Geltungsbereiche der beiden
Bebauungspläne „Südliche der Epfacher Straße“ und „Egart. Diese
Bebauungsplangebiete werden im nachfolgenden farbig dargestellt:
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf
Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt. Die begleitenden
Umweltleistungen werden durch Herrn Dietmar Patalong, Dr. Blasy – Dr. Overland,
Ingenieure GmbH, Moosstraße 3, 82279 Eching durchgeführt. Es liegt ein Planentwurf vor (vgl.
beiliegende Planfassung und beiliegende Begründung in der Fassung vom
26.10.2023).
Beschluss:
Der
Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München und der Ingenieure GmbH, Dr. Blasy – Dr.
Overland ausgearbeitete Planung zur ersten Änderung der Bebauungspläne „Südlich der
Epfacher Straße“ und „Egart“; hier Zusammenfassung der beiden Bebauungspläne in
einen einheitlichen Bebauungsplan „Egart - südlich der Epfacher Straße; und
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 26.10.2023
und der Begründung vom 26.10.2023 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch durchzuführen.