Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruch des landwirtsch. Stalls mit Tenne; Ersatzbau eines Wohnhauses mit Garage, Carport und landwirtsch. Fahrzeug-Geräteraumes – Fl.Nr. 302 Gemarkung Denklingen – Hauptstraße 54
Vorlage
01/2023/2735
Aktenzeichen
6024.01-45714
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 302 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben eingereicht.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist zulässig.

 

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.

 

Das Vorhaben liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB). Die Baufibel wird eingehalten.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB erteilt.