Sachverhalt:
Für die Fl.Nr.
2806/8 der Gemarkung Denklingen wurde ein Bauantrag für o.g. Vorhaben
eingereicht (Art. 68 BayBO).
Die Errichtung
bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist
(Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben genannte Vorhaben liegt im
Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet
(MD). Ein Vorhaben zu Wohnzwecken ist nach § 5 BauNVO zulässig.
Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung
und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen
sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Grundstück soll geteilt
werden. Auf das neue Grundstück bezogen ist die überbaubare Grundstücksfläche
erhöht, fügt sich jedoch weiterhin in die Umgebungsbebauung ein.
GRZ 1 vor Teilung = ca. 0,14 bei einer
Grundstücksfläche von 2.593 m²;
GRZ 1 nach Teilung = ca. 0,25 – 0,3 bei
einer Grundstücksfläche von 1.200 – 1.400 m²;
GFZ vor Teilung ca. 0,22 bei einer Grundstücksfläche
von 2.593 m²;
GFZ nach Teilung ca. 0,4 – 0,45 bei einer
Grundstücksfläche von 1.200 – 1.400 m;
Bei diesem
Vorhaben werden die Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO nicht eingehalten. Eine
Abstandsflächenübernahme/Antrag auf Abweichung liegt dem Bauantrag bei. Die
Abstandsflächenprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes. Die
Gemeinde weist auf die Prüfung der Abstandsflächen im Rahmen der
Zulässigkeitsprüfung hin.
Ebenfalls die
Prüfung der Anbaubeschränkungszone an Kreisstraßen gem. Art. 23/24 BayStrWG
obliegt dem Landratsamt.
Die
Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen
Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung
im Trennsystem.
Das Vorhaben
liegt im Sanierungsgebiet „Ortskern“ (Gebiet nach § 142 BauGB).
Die Gestaltung
weicht in folgenden Punkten von der Baufibel ab bzw. enthält Auffälligkeiten:
- Um die
ortsbildprägende Dachlandschaft langfristig zu sichern, wird eine
Dachneigung von mehr als 30° empfohlen, mindestens jedoch 25°. Die
Dachneigung ist mit 22° geplant.
- keine genauen Angaben
zur Solaranlage bezgl. der Neigung
- Einfriedung derzeit
keine geplant – evtl. nachträgliche Nachrüstung
- Die sichtbare
Verwendung von Holz wird an jedem Gebäude gefordert. Holzelemente sind
ausschließlich im Dachüberstand vorgesehen.
Die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Denklingen wird eingehalten.
Beschluss:
Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmung: ( / )
2. Zum Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 145 Abs. 1 Satz 2 BauGB verweigert.
Abstimmung: ( / )